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masterTHief 28.04.2017 19:19

SPD Bayern hätte auch so gerne das Schatzregal
 
Die bedeutungslose SPD-Fraktion in Bayern will mal wieder das bürgerfeindliche Schatzregal einführen.
Quelle:
https://www.landespressedienst.de/cs...-raubgraeber…/

Hier mein Kommentar zu diesem Unsinn:

Daß der Verzicht auf die Einführung eines Schatzregales - durch welche Regierung oder Partei auch immer - die Raubgräber begünstigen oder gar schützen würde, ist natürlich rechtlich betrachtet kompletter Unsinn und soll dem nicht aufgeklärten und für dumm zu verkaufenden Bürger mal wieder Sand in die Augen streuen.

Der Raubgräber, der in seinem „Erfolgsfalle“ eine Fundunterschlagung begeht, wird nicht durch den Verzicht auf das Schatzregal geschützt Unterschlagung bleibt Unterschlagung und stellt einen Strafgatbestand dar.

An die Politiker und Gesetzgeber in Bayern, die immer mal wieder auf den Gedanken kommen, das sog "Schatzregal" einführen zu wollen. - das bedeutet die sofortige Eigentumszuweisung von (weder Archäologen noch Politikern) entdeckten Schätzen an den Staat -.

Nach geltender Gesetzeslage (§ 984 BGB) teilen sich Entdecker und Grundstückseigner - oftmals die gleiche Person! - das Eigentum an Schätzen.
„Schatzregal“ nenne ich mal "Enteignung durch die Hintertür"!

Daß ein Bundesland Fundsachen mit erheblichen Geldmitteln aufkaufen müßte, weil es nicht (kraft Schatzregal) automatisch Eigentümer wird, soll suggerieren, daß mit dem Schatzregal erhebliche Geldmittel (natürlich aus dem Steuersäckl) eingespart werden könnten.

Mit dieser Denkweise soll der Sinn und Zweck des eingeforderten Schatzregales nur vorgegaukelt und die Einführung dieses Rechtsinstitutes dem Bürger als Wohltat verkauft werden.

Richtig ist hingegen, ...

...daß wirklich professionelle Raubgräber sich mit Sicherheit nicht abschrecken lassen werden, nur weil dem Staat gesetzlich das Eigentum zugewiesen würde (an Gegenständen und Bodenfunden, von denen er - wie bisher auch schon - infolge Fundunterschlagung nicht einmal Kenntnis erlangen wird),

...daß der Staat für die Belange des Denkmalschutzes gar nicht des Eigentums an den Funden bedarf, da das Eigentum nicht für die wissenschaftliche Auswertung von Fund und Fundsituation erforderlich ist, mithin also auch bisher schon keine öffentlichen Gelder für den Ankauf von Funden aufgewendet werden müßten.
Gleichwohl bleibt es dem Staat doch unbenommen, bei Bedarf sich anläßlich der wissenschaftlichen Fundauswertung kostengünstig Repliken des jeweiligen Fundgutes anzufertigen,

...daß nach Einführung des Schatzregales kaum noch jemand, der ein Bodendenkmal entdeckt - ob mittels Metalldetektors, Wünschelrute oder als Lesefund mittels scharfer Augen ist dabei unerheblich - , seinen Anzeige- und Ablieferpflichten nachkommen wird, wenn er nicht einmal eine Art Finderlohn (wie er bei verlorenen Gegenständen gesetzlich zugesichert und fest umschrieben ist) zu erwarten hat,

...daß die Einführung des Schatzregales hier das freiheitlich bürgerliche Recht des § 984 BGB zugunsten des Staates aufhebt,

...folglich faktisch eine Quasi-Enteignung des Bürgers (hier: Entdecker und Grundstückseigner) schleichend durch „das Hintertürchen Schatzregal“ eintreten wird,
- bei ebenso schutzwürdigen Baudenkmälern käme ja auch niemand auf die Idee, daß ein hinreichender Schutz nur mit staatlichem Eigentum gegeben wäre, die Grundbesitzer entsprechend zu Enteignen sind.
Da kämen dann irrsinnige Erhaltungskosten auf den Staat zu, die - wie bisher – dem zum Schutze des Denkmales verpflichtenden Eigentümer auferlegt sind.

...daß archäologisch relevante Bodenfunde vermehrt in den schwarzen Antikenmarkt gelangen, vorzugsweise dann sogar ins Ausland verschoben werden,

...daß mit augenscheinlich geschätztem steigenden Wert des Fundes proportional gegenläufig die Hemmschwelle zur Fundunterschlagung sinkt, wenn erst ein Schatzregal gegeben sein sollte, wie man dies auch für verlorenen Gegenstände annehmen darf (wer ließe sich schon eine erhebliche Vermögensmehrung entgehen, die steuerfrei und zudem meist völlig unbemerkt zu erlangen wäre),

...daß das Schatzregal als Rechtsinstitut des Denkmalschutzes ein Paradox darstellt, das doch eher zur Fundunterschlagung „anregt“,

...daß man es bisher in der gerade den Deutschen nachgesagten Gründlichkeit juristisch „erreicht“ hat, in 15 Bundesländern elf jeweils voneinander unterschiedliche(!) Varianten des Schatzregales zu „entwickeln“.
Welche Ausgestaltung ist denn die beste und soll es in Bayern demnächst etwa weitere, natürlich noch weiter verschlimmbesserre Varianten geben?

Die Forderung nach einem Schatzregal ist tatsächlich rein fiskalisches Theater mit fadenscheinigen Vorwänden vor- und angeblich zur Minimierung der Staatsausgaben, tatsächlich aber zur Optimierung und Generierung zusätzlichen Vermögens auf Kosten des bereits genügend „gebeutelten“ Bürgers (Steuern, Gebühren, Abgaben, Schatzregal).

Das Schatzregal ist kein Denkmal“schutz“instrument, es bewirkt das Gegenteil.

Erklärter Wille des Gesetzgebers ist es, mit der Option zu einem Schatzregal (gemäß Art. 73 des Einführungsgesetzes zum BGB – EGBGB) lediglich eine Ausnahmeregelung zum Grundsatz der Eigentumszuweisung gem. § 984 BGB (sog. „hadrianische Teilung“) geschaffen zu haben.
Dieser einem Bundesgesetz innewohnende Wille des Gesetzgebers wird durch die Landesgesetzgeber mit der bereits jetzt gegebenen Vielzahl von zudem auch noch unterschiedlichsten Abarten des Schatzregales faktisch gegenstandslos.
Das Schatzregal ist Mittel der Gier unserer Landes reGIERungen, dieden Hals nicht voll bekommen und dem Entdecker (beim Zufallsfund gleichzeitig im gleichen Augenblick auch Finder) seinen Lohn zugestehen wollen.
Die nicht einmal, wie es der Gesetzgeber zur Förderung der Ehrlichkeit und des Ablieferwillens ja auch unstrittig dem Finder verlorener Gegenstände zugesteht.

Von wegen, „Vor dem Gesetz ist jeder gleich!“ – in jedem Bundesland anders „gleich“.
Daher scheint mir auch die Verfassungsmäßigkeit dieses Umstandes äußerst zweifelhaft und der Überprüfung bedürftig.

Mit freundlichen Grüßen

PS: bei Risiken und Nebenwirkungen Fragen Sie Frau Hannelore Kraft - Ministerpräsidentin in Nordrhrein-Westfalen - die unbedingt das Schatzregal haben mußte und keine Vorteile daraus verzeichnen kann.

_______________________

Rudolf Patzwaldt
-masterTHief-

dem Landespressedienst haben ich dieses Statement zukommen lassen,
dort wird anscheinend ungeprüft und kritiklos veröffentlicht, was Parteien und Organisationen so hereingeben.

Deistergeist 28.04.2017 20:58

:yeap

Glückauf! Thomas

Eisenknicker 29.04.2017 00:28

"PS: bei Risiken und Nebenwirkungen Fragen Sie Frau Hannelore Kraft - Ministerpräsidentin in Nordrhrein-Westfalen - die unbedingt das Schatzregal haben mußte und keine Vorteile daraus verzeichnen kann."

Da ich Laie bin - wer aus NRW musste seine Funde wirklich abgeben aufgrund des Schatzregals und wer durfte die Funde behalten- neugieriger weise?

fleischsalat 29.04.2017 08:25

Und was hat Bayern mit NRW zu tun?
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Schatzregale in den meisten Bundesländern "Schatzregale-light" sind.

Alle Jahre wieder diese Diskussionen. Manchmal ist es für einen Fund sogar besser, wenn er in fachliche Hände kommt oder ausgestellt wird, anstatt "zerdremelt" in der Vitrine zu Hause zu liegen...:eek

chabbs 29.04.2017 09:35

Zitat:

Zitat von Eisenknicker (Beitrag 913532)
"PS: bei Risiken und Nebenwirkungen Fragen Sie Frau Hannelore Kraft - Ministerpräsidentin in Nordrhrein-Westfalen - die unbedingt das Schatzregal haben mußte und keine Vorteile daraus verzeichnen kann."

Da ich Laie bin - wer aus NRW musste seine Funde wirklich abgeben aufgrund des Schatzregals und wer durfte die Funde behalten- neugieriger weise?

Nur eine kurze Antwort zu diesem NRW-Exkurs. Für mich hat sich seit denn Schatzregal (light) hier nichts von Belang geändert. 99% der Funde kommen wieder zu mir zurück nach Meldung. Der Rest teilt sich in freiwillige Schenkungen meinerseits und dem Angebot eines SR-Fundes (der dann belohnt werden würde). Obwohl ich u.a. keltische Münzen, eine RKZ-Schalenfibel, karolingische Beschläge und anderes gefunden habe, lies sich das bisher alles locker in Absprache mit dem Amt regeln.

Ironpic 29.04.2017 21:10

Hallo,

Hier kann ich Seneca nur zustimmen. Auch ich habe noch kein einziges Teil aufgrund des
Schatzregals abgeben müssen. Da die Genehmigungen im Bereich des LVR nur für
bewegte bzw. gestörte Flächen gilt, ist die Befundlage für die Archäologen nicht so sehr
interessant. Ein einziges mal hat es einen Hinweis gegeben, dass eine Münze evtl. für das
Landesmuseum Bonn von Interesse sein könnte. Wurde aber nicht weiterverfolgt.

:iron
Solange ich keine 10 Kisten mit Goldmünzen ausgrabe, wird von meinen Funden wohl
keiner als Schatz ins Regal gestellt.

masterTHief 30.04.2017 07:47

Es geht doch hier erst einmal um den rechtlichen Nachteil für den Bürger - die Einschränkung des §984 BGB.
Wie die tatsächliche Handhabung sich gestaltet, steht doch auf einem anderen Blatt.
Wenn auf die Geltendmachung des Eigentumes an "Kleinteilen" und wissenschaftlich nicht sehr ergiebigen Gegenständen seitens der Länder verzichtet wird, dann doch aus praktischen Gründen - wo sollte man den ganzen Mist lagern und verwalten?

Sollte mal richtig was unheimlich spektakuläres und wertvolles entdeckt - dann auch ehrlicherweise nicht unterschlagen und abgeliefert - werden und der ehrliche Ablieferer erhält eine Buchprämie
(die Ablieferprämie bemißt sich zumindest in NRW - wie auch immer - nach der Haushaltslage - die mit Sicherheit immer - als sehr schlecht dargestellt werden wird),
dann wird er sich nach der "Hadrianschen Teilung" des § 984 BGB zurück sehnen oder sich diese Gedanken bereits vor Ablieferung machen, im Ergebnis doch die Unterschlagung aus Eigennutz vorziehen.
Die Skrupel werden naturgemäß größer, je wertvoller der Fund.

fleischsalat 30.04.2017 08:07

Das könnte man jetzt auf die Kernfrage "Warum gehe ich auf die Suche" reduzieren.
Es geht nicht ums Geld (Jedenfalls nicht mir).:yeap

chabbs 30.04.2017 09:55

Mir auch nicht :)

Michael aus G 30.04.2017 10:44

Um was dann?


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