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-   -   Hamburg hat die Steigerung des Schatzregals ... (http://www.schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=90192)

Sorgnix 11.08.2016 21:46

Hamburg hat die Steigerung des Schatzregals ...
 
:eek

:clap


Manchmal bleibt einem einfach die Spucke weg ... :rolleyes:


Über das Schatzregal braucht ja eigentlich nicht mehr diskutiert zu werden.

Das gemeine Fundrecht nach BGB ist auch eindeutig geregelt.
Und kaum jemand hat da echte Einwände gegen.
Der Finderlohn für "normale" Funde ist eindeutig geregelt.


Aber die folgende Meldung haut in meinen Augen dem Faß den Boden aus ...


Da findet jemand 20.000 € in einem Bus - und gibt sie ab.

Wo die einen jetzt sagen "wie blöde ist die denn?", sprechen andere für solch Erhlichkeit
auch schon mal ein Lob aus :yeap
Wobei es sich in meinen Augen auch so gehört - so einen Fund zu melden.

Entweder, man kriegt den gesetzlichen Finderlohn - oder eben, nachdem die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, sich kein Eigentümer gemeldet hat - man bekommt ALLES.

SO ist das gesetzlich geregelt, so ist das auch gut so.

Denkt man ... :rolleyes:


Dann kommt die Stadt Hamburg, und scheint sich ihr eigenes "Schatzregal" gebastelt zu haben.
Keine Ahnung, ob das in anderen Kommunen auch so ist, in Unkenntnis des wahren Gesetzestextes - aber das halte ich nicht unbedingt für den Apell an die Ehrlichkeit des Bürgers für "förderlich" ...


Man lese selbst:

Die "Ausnahmen" im Fundrecht ...

Zitat:
Zitat:

...
Denn weil die Hamburgerin den Fund in einem Bus und nicht auf der Straße machte, kassiert die Stadt das kleine Vermögen ein.

Dafür ist ein relativ unbekannter Gesetzesparagraf verantwortlich. Dieser besagt, dass im öffentlichen Nahverkehr und bei Behörden gefundenes Geld auch im Besitz der Stadt bleibt
...
Quelle: => http://www.gmx.net/magazine/panorama...rlohn-31800640


:eek


Na, Hut ab! :clap

DA braucht sich dann keiner mehr wundern, wenn diese doch früher so allgemeinen und urtümlichen Deutschen Tugenden, wovon eine auch Ehrlichkeit heißt, mehr und mehr abhanden kommen ...


Schade.
... am Ende sehe ich schon irgendwo ein Statement einer öffentlichen Stelle auftauchen, wo ein "wichtiger" Vertreter der Stadt die Rechtslage zwar bedauert, aber er sich natürlich daran gebunden sieht, sie zwingend einhalten muß ...
Wo er es am Ende ja gar selbst in der Hand hätte - wenn diese andere Tugend nicht währ: Heuchelei ... :iron


Und nein, es braucht keinen Verband für sowas.
Einfach nur ne gesunde öffentliche Meinung. ;)
... und nen spitzen Stift - fürs Kreuz an der richtigen Stelle.
So die gewählten Vertreter nicht selbst auf die Idee kommen, solche "Gesetze" zu überdenken ...


Gruß
Jörg

U.R. 11.08.2016 21:57

OK Jörg, mach ich (das Kreuz) an der richtigen Stelle,........................................... ...., aber nur, wenn ich auch so einen Stift gesponsert bekomme:D


https://kress.de/news/detail/beitrag...rt-fragen.html


................................................ :suspekt: +:Proscht

Frank Enstein 11.08.2016 21:59

Das müssen möglichst viele lesen damit keiner mehr so blöd ist diesen Geldverschwendern etwas in den Rachen zu werfen.

ghostwriter 11.08.2016 22:07

Zitat:

Ihr Anspruch auf Finderlohn
Finderlohnansprüche/Auslagenerstattungen sind privatrechtlicher Natur und selbst beim Verlierer/Eigentümer anzumelden. Der Finderlohn beträgt nach §971 BGB 5% vom Wert der Sache bis zu 500 € und 3% ab 500 €.

Abweichende Regelungen hat der Gesetzgeber in §978 BGB, Abs. 2, für Funde in Geschäftsräumen oder Beförderungsmitteln öffentlicher Behörden und Verkehrsanstalten getroffen. Hier erhält der Finder, bei Sachen im Werte von mindestens 50 €, die Hälfte des gesetzlichen Finderlohns. Der Eigentumserwerb ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Der Eigentumserwerb bzw. der Anspruch auf Finderlohn für gefundene Gegenstände in privaten Geschäftsräumen (z.B. Sparkassen, Banken, Theatern, Ausstellungsräumen, Warenhäusern, Gaststätten und anderen einem größeren Publikumskreis zugängigen Räumen, sowie Taxis) ist nur dann möglich, wenn der eine schriftliche Verzichtserklärung des Geschäftsinhabers vorliegt. Nach der Rechtsprechung ist der "Finder" nicht als Finder, sondern nur als Entdecker anzusehen.

quelle: http://www.hamburg.de/altona/gefunden/
:popcorn: :uii :cry

Sorgnix 11.08.2016 22:31

;)

... :grbl

:rolleyes:

Gut.
Dank für den Text.


Nun ist mir total klar: Ein FINDER kann natürlich einen Fund unterschlagen.

... und ein Entdecker? :eek

Der hat doch gar nix gefunden ... :confused


( :D )

;)
Jörg

mc.leahcim († 2017) 11.08.2016 22:46

Was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht?

Finder<--->Entdecker.

Aber auf jeden Fall hab ich dazugelernt und finde wenn überhaupt nur noch auf der Straße. Da bin ich Finder, da darf ichs sein.

Manches ist kaum zu glauben.

Mont Blanc-Geschicht kenne ich aber auch aus Ministerien. Da wurde im Innenministerium (zu Bonn-Zeiten) zum Ende des Jahres richtig zugeschlagen, weil das zugebilligte Budget für ""Schreibtischutensilien" im neuen Jahr verfällt und was noch schlimmer ist das es gekürzt wird weil man ja soviel scheinbar nicht braucht. Manch ein edler Füller landete bunt verpackt unter dem Weihnachtsbaum.

Quelle: meine Schwägerin. Ehemalige Chefsekretärin vom Abgeordneten Uppps xxxx

Gruß

mc.leahcim

dcag99 12.08.2016 07:44

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 978 Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt

1) Wer eine Sache in den Geschäftsräumen oder den Beförderungsmitteln einer öffentlichen Behörde oder einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsanstalt findet und an sich nimmt, hat die Sache unverzüglich an die Behörde oder die Verkehrsanstalt oder an einen ihrer Angestellten abzuliefern. Die Vorschriften der §§ 965 bis 967 und 969 bis 977 finden keine Anwendung.
(2) Ist die Sache nicht weniger als 50 Euro wert, so kann der Finder von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn besteht in der Hälfte des Betrags, der sich bei Anwendung des § 971 Abs. 1 Satz 2, 3 ergeben würde. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder Bediensteter der Behörde oder der Verkehrsanstalt ist oder der Finder die Ablieferungspflicht verletzt. Die für die Ansprüche des Besitzers gegen den Eigentümer wegen Verwendungen geltende Vorschrift des § 1001 findet auf den Finderlohnanspruch entsprechende Anwendung. Besteht ein Anspruch auf Finderlohn, so hat die Behörde oder die Verkehrsanstalt dem Finder die Herausgabe der Sache an einen Empfangsberechtigten anzuzeigen.
(3) Fällt der Versteigerungserlös oder gefundenes Geld an den nach § 981 Abs. 1 Berechtigten, so besteht ein Anspruch auf Finderlohn nach Absatz 2 Satz 1 bis 3 gegen diesen. Der Anspruch erlischt mit dem Ablauf von drei Jahren nach seiner Entstehung gegen den in Satz 1 bezeichneten Berechtigten.



hier müssen also 2 sachen beachtet werden:

1. es gibt in keinem fall ein eigentumsübergang
2. es besteht anrecht auf finderlohn



das hat übrigens den sinn, dass man sich den finderlohn hier teilt. also die behörde die suchen muss kassiert 100% finderlohn und gibt davon 50% dem finder.

das ist bei genauerem überlegen nicht ganz so doof, wenn auch nicht sofort ersichtlich.

KeksAmLeben 12.08.2016 08:26

Zitat:

Zitat von mc.leahcim (Beitrag 898164)
Was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht?

Finder<--->Entdecker.

Aber auf jeden Fall hab ich dazugelernt und finde wenn überhaupt nur noch auf der Straße. Da bin ich Finder, da darf ichs sein.

Manches ist kaum zu glauben.

Mont Blanc-Geschicht kenne ich aber auch aus Ministerien. Da wurde im Innenministerium (zu Bonn-Zeiten) zum Ende des Jahres richtig zugeschlagen, weil das zugebilligte Budget für ""Schreibtischutensilien" im neuen Jahr verfällt und was noch schlimmer ist das es gekürzt wird weil man ja soviel scheinbar nicht braucht. Manch ein edler Füller landete bunt verpackt unter dem Weihnachtsbaum.

Quelle: meine Schwägerin. Ehemalige Chefsekretärin vom Abgeordneten Uppps xxxx

Gruß

mc.leahcim

Das kenne ich vom Bund auch. Da wurde kurz vor den Inventur noch schön entsorgt damit man im nächsten Jahr genug anfordern konnte und nicht gestrichen.

Da wurden nagelneue Werkzeugkästen, Tarnnetze usw. entsorgt und wir mussten uns mit kaputten Material rumschlagen. Hauptsache die VU Kammern waren rappelvoll.

Wir sind dann zum Schrotthändler in der Kaserne und haben uns das Zeug für nen kleinen Obulus (den unser Spieß uns dann zurückbezahlt hat) dann selber besorgt.

Bürokratie-Irrsinn....

BPMN-Modell 12.08.2016 09:35

Das mit den Füllern ist ja lange bekannt. Schaut euch mal an wo die Städtischen Wohnungsbaugenossenschaften ihre Klausuren haben (Inklusive Stadträte)
Da wird mal schnell zusammen nach Barcelona oder London geflogen um drei Tage zu tagen und zu schauen wie andere Städte ihren Wohnungsbau handhaben.

Zu Hamburg:
Das ist fast eine Unverschämtheit. Wieso sollte ich etwas abgeben wenn nicht mal die bekannten Gesetze angewendet werden?

dcag99 12.08.2016 10:05

Zitat:

Zitat von BPMN-Modell (Beitrag 898184)
Zu Hamburg:
Das ist fast eine Unverschämtheit. Wieso sollte ich etwas abgeben wenn nicht mal die bekannten Gesetze angewendet werden?

diese sind bekannt und werden doch auch in den fundbüros so weitergegeben. dort wirst du immer gefragt "wo gefunden" und du wirst über das weitere vorgehen (und deine möglichkeiten) informiert.

nur weil die zeitung hier von einem "relativ unbekannten" gesetz spricht bedeutet dies nicht, dass es auch so wäre.

davon abgesehen behaupte ich, dass die meisten gesetze dem Bürger "unbekannt" sind.

da reg ich mich mehr über das schatzregal auf, wenn mal wieder das schatzregal für den falschen fall mißbraucht wird (wie bei gefundenen 08/15 goldmünzen).


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