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Vampire 21.08.2008 10:50

Zitat:

Zitat von wolfi (Beitrag 444458)
Ist das generell in BW so streng?sondeln....

Hy Wolfi,

ohh jaa, leider. Darüber kannst du hier im Forum einiges lesen.:search

Da in BaWü das sogenannte Schatzregal zu herrschen versucht. :cry


Gruß Vampire

ehippy 21.08.2008 11:16

Ohjeohje....Denkmalfritzen und auf BD nicht erwischen lassen?? Da muss wohl jemand noch viel lernen... :suspekt:

Vampire 21.08.2008 11:19

Zitat Wolfi:

"Ist das generell in BW so streng?ich spiele mit dem Gedanken auf einem ehm. Feldflugplatz in der Nähe von Ravensburg mal zu sondeln...."


Hy,

liest das mal durch:

Denkmalschutz BW

Gruß Vampire

ehippy 21.08.2008 11:37

Ich geh mal davon aus, dass das nicht an mich gerichtet war.

Vampire 21.08.2008 11:44

Zitat:

Zitat von ehippy (Beitrag 444483)
Ich geh mal davon aus, dass das nicht an mich gerichtet war.

Sorry ehippy :rolleyes:. Nein nicht an dich.

war natürlich an den Wolfi gerichtet. :brav:


"SCHON GEÄNDERT"!!!!




Gruß vampire

Henry 22.08.2008 17:46

Im einzelnen geht es weniger um §23 sondern um diesen Paragraphen :
§21 Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung des Landesdenkmalamtes.
Das Landesdenkmalamt gibt es aber nicht mehr, das wird nun regional Organisiert . Für die BW Seite des Bodensees, Ravensburg u.s.w. ist nun das Regierungspräsidium Tübingen Referat Denkmalpflege ( Ref. 25 ) zuständig.

Thema „Feldflugplatz in der Nähe von Ravensburg“

Ich nehme an das es sich um einen aus dem WK II, nach geäußerten Auffassung des Referat Denkmalpflege Tübingen , handelt es sich bei dem WK II um eine „Abgeschlossene Zeitepoche“ folglich können alle Hinterlassenschaften dieser Zeitepoche „Denkmäler“ nach §2 (1, 2, 3 ) darstellen .
Der Schwerpunkt in diesem Paragraphen ist hier zu finden : „öffentliches Interesse“, was im Grunde das wieder gibt was ich bereits geschrieben habe.
Ein öffentliches Interesse entsteht im übrigen garantiert mit einer einzelnen banalen Anfrage nach einer Genehmigung gemäss § 21 !
Ebenfalls nach Angabe des Referates werden in der Regel in BW nur „Notgrabungen“ durchgeführt, alles andere soll im Boden bleiben !!
Methode und Auflagen genehmigter Grabungen sind enorm und für einen nicht in einem entsprechenden Ehrenamt tätigen Hobbyforscher schlicht nicht zu erfüllen !
Um offiziell eine „Notgrabung“ durchzuführen musst du sehr einfach dargestellt im Grunde einen Verein oder ähnliches Gründen der unter der Leitung eines Archäologen dann nach irgend einem Schrott im Boden sucht, der durch einen z.B. Bauprojekt gefährdet wäre !
Das legale „Sondengehen“ in BW ist folglich für einen einzelnen so gut wie nicht zu erreichen !

Gruß Henry

dole 16.11.2008 19:53

Also ich sondel gelegentlich an der Nordseite/Oberschwaben vom Bodensee (nur Äcker und Wiesen).
Hab bis jetzt nicht wirklich etwas interessantes gefunden.


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