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U.R. 19.01.2017 18:35

Drohnenverordnung 2017
 
Moin!


Hier die neue Drohnenverordnung, Stand Januar 2017

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pu...ublicationFile


Gruß U.R.

behreberlin 20.01.2017 08:12

.... harte Zeiten für die Hobbypiloten, schade das in der Verordnung nicht gleich noch der entsprechende Bußgeldkatalog angegeben ist, damit man schon mal anfangen kann zu sparen

Ikognito 20.01.2017 09:21

Das ist ja wieder eine einwandfreie Formulierung um die Drohnennutzung komplett zu verbieten.

Zitat; ".....Gewicht) in der Lage ist,
optische, akustische oder Funksignale zu empfangen,
zu übertragen oder aufzuzeichnen."

Wenn die Drohne also nicht in der Lage sein darf um Signale zu empfangen und evt zu übertragen (Flugdaten) kann sie nicht gesteuert, werden also auch nicht geflogen werden.

Zur Aufzeichnung; Was ist mit GPS Daten die zur Flugroutenaufzeichnung gemacht werden? Die werden doch aufgezeichnet. Somit ist ein absolutes Flugverbot mit dieser Verordnung schon ausgesprochen.

aquila 20.01.2017 09:30

Was man noch wissen sollte: Es ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.


LG Aquila

Watzmann 20.01.2017 10:33

Zitat:

Zitat von Ikognito (Beitrag 908384)
Das ist ja wieder eine einwandfreie Formulierung um die Drohnennutzung komplett zu verbieten.

Zitat; ".....Gewicht) in der Lage ist,
optische, akustische oder Funksignale zu empfangen,
zu übertragen oder aufzuzeichnen."

Wenn die Drohne also nicht in der Lage sein darf um Signale zu empfangen und evt zu übertragen (Flugdaten) kann sie nicht gesteuert, werden also auch nicht geflogen werden.

Ich denke, hier geht es hauptsächlich um Flüge mit einer Videobrille. :grbl

Ikognito 20.01.2017 10:38

Zitat:

Zitat von Watzmann (Beitrag 908389)
Ich denke, hier geht es hauptsächlich um Flüge mit einer Videobrille. :grbl

Ist egal was man denkt, Fakt ist was da steht und das besagt das eine Drohne nicht kommunizieren darf und somit nicht steuerbar bzw fliegbar ist.

Der erste Erbsenzähler der einen Piloten mit diesem Text kontolliert, wird damit die entsprechende Bestrafung rechtfertigen :suspekt:

Spürhund 20.01.2017 10:48

Hier stehts nochmal genauer:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Art...8-drohnen.html

@Ikognito: Gilt über Wohngebieten - es sei den man hat die Zustimmung des Eigentümers ! Und das ist auch richtig so - ich hätte keine Lust das irgend jemand mit seiner Drohne über meinem Garten rumkreiselt ! Ob mit oder ohne Kamera !

Die Haftpflicht muß allerdings auch Unfälle mit Drohnen abdecken und da muß man seinen Versicherer fragen.

Ikognito 20.01.2017 11:04

Zitat:

Zitat von Spürhund (Beitrag 908395)
ich hätte keine Lust das irgend jemand mit seiner Drohne über meinem Garten rumkreiselt ! Ob mit oder ohne Kamera !

Ist schon klar, du darfst aber auch nicht mit deiner eigenen Drohne über deinem eigenen Wohn Grundstück fliegen.

Überspitzt...der Terrorist der untergetaucht im Wohnmobil irgendwo in der Pampa steht wohnt dort und wird damit in seiner Privatsphäre geschändet :spank:

Was wird gejammert wenn Drohnen über einen Garten fliegen? Bei mir können sie, so lange nix kaputt gemacht wird ruhig, drüberfliegen ich hab nix zu verbergen. Wer sich meinen nackten Hintern betrachten will ist selber schuld. Die Drohnen die dich wirklich ausspionieren und schaden können, haben den Pleitegeier auf dem Rumpf und sind von dieser Vorschrift eh nicht betroffen, weil Hoheitliche Aufgaben.

Spürhund 20.01.2017 11:28

Wenn du dir selbst verbietest über deinem Grundstück zu fliegen ?-O
" Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu, "
Dir mag es egal sein - mir eigentlich auch, meinem Hund nicht und wenn dir so ein Ding mal ordentlich einen Scheitel zieht wird sich deine Freude auch in Grenzen halten ;-)

Aber man muss doch nicht alles immer so aufbauschen - bislang hab ich bei uns weit und breit keine einzige Drohne gesehen die mir auf den Sack ging ...
Einzig bei einem Spaziergang am Seilersee meinte jemand seine Drohne sei doch eine tolle Erweiterung/Verlängerung seines Deppenzepters und mußte sich und seine Brut in Szene setzen. Interessanterweise hat es die Enten und Gänse wenig gestört nur so einige Hunde fanden es nicht so toll. Ich eigentlich auch nicht da ich mir der Flugbefähigung des Selbstdarstellers nicht sicher war .... aber dank Mikrocontroller und Gyro/G-Sensor kann mittlerweile ja jeder Volldepp so ein Ding durch die luft bewegen.

Ikognito 20.01.2017 11:52

Drohne über 0,25kg also alles was kein Indoor Spielzeug ist. :eek

Versteh mich nicht falsch, die Kennzeichnungspflicht, Befähigungsnachweis etc pp da sag ich nicht das es falsch ist. Es ist jedoch so das die Formulierung dieser Vorschriften ein absolutes Flugverbot beinhaltet. Nochmals als Zitat aus dem erweiterten Text.

Zitat:

  • über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu,

Die Auslegung des Wohngebietes läßt hier zuviel Spielraum um willkürlich einzuschreiten. Ein Park in der Stadt ist auch ein Wohngebiet. Es geht hier nicht nur um Hinterhöfe oder deinen Zwiebelgarten.

Und solange verantwortungsvoll und kundig mit dem Fluggerät geflogen wird, was solls, jedem sein Hobby. Die Drohnefliegerei ist momentan eine Rage die von selber wieder aufhört sobald ein neues geiles Spielzeug auf den Markt kommt. Für die Leute die das Hobby aber ernsthaft und seriös betreiben ist damit die Tür zugemacht worden.



Das ist das gleiche wie beim Sondeln ein paar Vollspacken plündern Gräber oder buddeln Deiche um. Wer darfs ausbaden??????


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