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DericMV 16.10.2017 23:35

Zitat:

Zitat von Eisenknicker (Beitrag 921782)
....

Der Witz ist das auch ein Cutter aus dem Baumarkt die gleichen Kriterien
.....

Nachdenkend Eisenknicker

Schreibe das bloss nicht so laut, der Baumarkt ist der reinste Waffenladen.
Wenn das der Falsche liest, wird für Schraubenzieher und andere Werkzeuge noch ein Waffenschrank gefordert. :rolleyes:

Gimbli 16.10.2017 23:43

Und Klappspaten erst!!!!
Die müßten sogar unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen.:eek
Schließlich sind die Dinger Grabenkampf tauglich.:D

Gruß Michael

Frank Enstein 17.10.2017 00:29

Zitat:

Zitat von DericMV (Beitrag 921786)
Schreibe das bloss nicht so laut, der Baumarkt ist der reinste Waffenladen.
Wenn das der Falsche liest, wird für Schraubenzieher und andere Werkzeuge noch ein Waffenschrank gefordert. :rolleyes:

Hatte am We nen Radlader, was der wohl anrichten kann.....Gefaaaaaahr!!

Werker123 17.10.2017 00:33

Zitat:

Zitat von Spürhund (Beitrag 921780)
Frage: Bei welchem Multitool kann man die Klinge einhändig öffnen und verriegeln ?
Bin da etwas rückständig und hab nur ein fast nagelneues Leatherman der ersten Generation rumliegen denn ich nutze für "solche Sachen" - wenn überhaupt - mein Victorinox Huntsmann.

Einige Leathermann z.b. Wave, Core, Signal, OHT um einige zu nennen.

Spürhund 17.10.2017 00:36

Oha ! Danke - die können se ja dann getrost aus dem Programm nehmen ?!

Ich habe zu meinem Springmesser mehrmals diese Info gefunden:

Zitat:

Welche Springmesser sind erlaubt?
Der Gesetzgeber hat einige Spring*messer (nicht Fallmesser!) von dem
Verbot ausgenommen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfül*len. Die Kriterien werden in der An*lage 2 zum Waffengesetz (Abschnitt 1.4.1) erläutert. Demnach sind Springmesser erlaubt, wenn
• die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also nicht nach
vorne heraus)
• der aus dem Griff stehende Teil
der Klinge höchstens 8,5 Zenti*meter lang ist
• die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
Quelle:http://static.haller-stahlwaren.de/M...recht_2010.pdf

Das würde bedeuten das mein SOG Einhand-Messer mit Arretierung (leider verloren), dessen Klinge keine 8,5cm lang war, verboten ist. :eek
Mit dem Springmesser - wo man nur auf den Knopf drückt darf ich aber rumlaufen ? :confused

Und für meine Kochmesser darf ich mir jetzt auch noch einen abschliessbaren Koffer kaufen ? Ach ne !!! Da kann ich ja den von meiner Luftpistole nehmen -schmeckt das Essen nur ein wenig nach Ballistol .....:suspekt:

Sir Quickly 17.10.2017 09:20

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Zitat:

Zitat von Werker123 (Beitrag 921794)
Einige Leathermann z.b. Wave, Core, Signal, OHT um einige zu nennen.

Nicht, dass ich mir mein Leatherman Charge seinerzeit gerade wegen der separat zu öffnenden Klingen gekauft habe... roar

Es ist manchmal ungemein praktisch, nicht erst irgendwelche Faltspielchen machen zu müssen, um an ein Messer zu kommen. Wer auch nur ein Mal mit einer Hand etwas festgehalten hat, mit der zweiten Hand das Taschenmesser/Multitool aus der Hose gepuhlt hat und dann feststelllen mußte, dass ihm die dritte Hand, um die Klinge rauszufricklen, leider nicht gewachsen ist, der weiß was ich meine. Der Ledermann hatte bisher seinen festen Platz im Handschuhfach. Sollte ich jetzt offenbar mal überdenken und ihn lieber in die Schublade zu den anderen Messern legen, die für Deutsche auch zu gefährlich sind. Meine zukünftig geplanten Völkermorde begehe ich dann wohl oder übel mit einem Nagelknipser... grummel.


Zitat:

Zitat von Spürhund
Oha ! Danke - die können se ja dann getrost aus dem Programm nehmen ?!

Warum sollten sie? Der Verkauf ist ja weiterhin erlaubt und Leatherman vertreibt weltweit. Mir ist - außer unserer Insel der Glückseeligen - kein anderes Land bekannt, das derart sinnfreie Waffengesetze hat. Winzige Einhandmesser sind verboten, Luftgewehre/Pistolen nur bis 7,5 Joule Mündungsenergie frei verkäuflich, aber eine Compoundarmbrust mit locker 100 Joule kinetischer Energie darf sich jeder Depp kaufen, wenn er 18 ist. Wahrscheinlich bin ich nur zu dumm, um die Genialität hinter all diesem Firlefanz zu begreifen.


Hier mal eine Auswahl meiner "Mordinstrumente", die zum Zeitpunkt des Kaufes vollkommen legal, d.h. frei zu führen waren und nun eigentlich nicht mehr in die Hosentasche/an den Rucksack dürfen. Hey Deutschland, ich will mein Geld zurück! :D

dcag99 17.10.2017 09:43

Ich glaube hier wird einiges am WaffG mißverstanden.

Weder der Besitz noch der Verkauf solcher Werkzeuge fällt unter das WaffG. Es geht hier schlicht um das Führen, sprich das "mit-sich-rumtragen außerhalb eines befriedeten Grundstück".

Für das Führen solcher "Waffen" gibt es Regeln. Leider sind diese jedoch nicht ganz so klar definiert. So ist der Weg zu einer Baustelle in manchen Bundesländern durchaus erlaubt, während das in anderen Bundesländern bereits unter verbotenes Führen fällt.

Trotz allem ist jeder Fall eine Einzelfallentscheidung. So kann ich natürlich versuchen nachzuweisen, dass ich dieses Werkzeug im Rahmen meines Berufs oder anderen wichtigen Gründen benötige.

Führen ist aber nicht jedes draußen rumtragen. Natürlich dürft ihr das Multitool (das unter das WaffG fallen würde) einfach in einem VERschlossenen Behältnis transportieren. Hier reicht z.b. eine kleine Bauchtasche mit einem kleinen Vorhängeschloss an den Reissverschlüssen. auch ein abschliessbarer Werkzeugkoffer reicht völlig!

Das Handschuhfach (auch wenn es abgeschlossen ist) übrigens nicht.

Im Zweifelsfall stellt die Waffenbehörde eures Kreises auch Ausnahmegenehmigungen aus. So hab ich z.b. für Selbstverteidungskurse die auch in der Öffentlichkeit stattfinden, die Genehmigung mit meinem Kampfmesser rumzulaufen.

Im Übrigen: Auch ein Buttermesser (oder normales Messer wie man es von zu Hause kennt zum Essen) wird mal schnell ein verbotener Gegenstand, wenn ihr Ihn entsprechend benutzt (z.b. jemanden angreift). Das Lustige: sobald es ein verbotener Gegenstand wird verstoßt ihr automatisch auch gegen das Führen ^^ auch wenn es vorher kein verbotener Gegenstand war.



@Spürhund: Du beziehst dich auf diesen Feststellungsbescheid oder?:
https://www.bka.de/SharedDocs/Downlo....html?nn=51278

Donnerstag 17.10.2017 09:59

Bei berechtigtem Interesse, also zur Ausübung des Berufes dürfen stehende und ausklappbare Klingen getragen werden, wenn ich das richtig deute. Die Frage ist jetzt auch zur Ausübung des Hobbys? Darf ein Jäger ein Messer zum versorgen des Wildes am Gürtel tragen? Ein Angler ein Filiermesser? Also der BGS hat bei mir regelmäßig am Angelplatz vorbei geschaut und nie etwas gegen das gut sichtbare Messer am Gürtel gesagt.
Die Polizeistreife hat in der Nacht allerdings bald eine Panikattacke bekommen, weil ich einen Queue, der nicht ganz billig war, nicht sofort in den Dreck schmeißen wollte.

Mein Kronensohn + Kumpel hatte mal die glorreiche Idee einen Survivaltrip durch Europa bis nach Gibraltar mit einem Überlebensmesser am Gürtel zu machen. Er hatte dann "die Ehre" die Guardia Civil in aller Härte kennen zu lernen und ich hatte dadurch auch einige tiefgreifende Gespräche mit den Kollegen um ihn da rauszukaufen. War eine Erfahrung auf die ich gerne verzichtet hätte.

Spürhund 17.10.2017 10:30

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Hier mal meine noch legalen Hümmelchen.
@Matthias: Wobei ich beim Springmesser absolut nicht sicher bin da ich mir das Waffengesetz selbst noch nicht zu Gemüte geführt habe. Der Bescheid bezieht sich auf Rettungsmesser.

Natürlich geht es um das Führen der Messer und es ist ja auch kein Problem das Messer in meinen Rucksack zu packen.
Aber jetzt soll ich noch ein Schloss dranmachen weil ich ja sonst mal schell meinen Rucksack absetzen kann, den Reissverschluss öffne, das Messer suche und dann ganz schnell jemanden absteche ?-O
@Donnerstag: Bei der Jagd, Angeln, Arbeit usw. ists erlaubt - allerdings auf dem Weg dorthin bitte im Tresor aufbewahren ....:iron

Frank Enstein 17.10.2017 10:46

Wir sind Weltmeister. Auch beim Schwachsinn...


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