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dcag99 25.10.2017 14:20

Das stimmt schlicht und ergreifend nicht.

Ist in der Artikelbeschreibung (oder Kommunikation mit dem Käufer) von einer funktionierenden Sache die Rede, MUSS diese auch funktionieren.
Tut sie das nicht, ist die Beschreibung irreführend und der Kauf nicht mehr bindend.

Und genau darum geht es hier .. Funktion ist nicht gegeben wurde aber so angepriesen. Da reden wir nicht über den Zustand in Form von "Was sind normale Gebrauchsspuren" sondern schlicht von Funktion.

Kannst auch nicht ein 100 Jahre altes Auto als fahrtüchtig verkaufen und dann sagen "klar ist der motor kaputt das ist normal bei 100 Jahre alt".

Spürhund 25.10.2017 14:39

Genau darum geht es !
Es gibt da einige Vertreter die mit tollen Beschreibungen die Leute locken und sobald die Kohle da ist heißt es: Nach mir die Sintflut !-O
Ich sehe es nicht ein das die Pappnasen ungeschoren davonkommen und weitermachen.

Dann gibts da auch noch die Käufer die Artikel für einen Schnäppchenpreis erstehem und dann anfangen um ein paar Kröten für den Versand zu schachern..... und, und
Hab in den letzten fünf Monaten, im Zuge meiner Suche nach einer passenden Maus und Tastatur, intensiv eBay/eBay Kleinanzeigen genutzt und kann da ein Lied von singen !-)

Herrn Häuser 26.10.2017 10:09

Moin in die Runde,
die Rechtsanwaltsgebühren für die außergerichtliche Tätigkeit liegen übrigens in der Regel bei einem Gegenstandswert von € 100,00 bei € 83,54 (brutto). Dabei ist die Fertigung einer Strafanzeige nicht mitumfasst.

Bis zu einem Gegenstandswert von € 500,00 sind die anwaltlichen Gebühren identisch. Die gepostete Gebührentabelle ist zwar die richtige, aber in der Praxis etwas verwirrend.

Optimator 29.10.2017 09:39

Per Bankeinzug?
Dann kannst Du doch innerhalb von 6 Wochen den Einzug rückgängig machen(Lastschrift widerrufen) und ihm seinen Schrott zurück schicken!


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