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-   -   Gebrauchtkauf bei Ebay-Kleinanzeigen (rechtliche Frage) (http://www.schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=92485)

trinidad 23.10.2017 12:55

Gebrauchtkauf bei Ebay-Kleinanzeigen (rechtliche Frage)
 
Hallo,

kann mir einer sagen wie die rechtliche Grundlage beim Gebrauchtkauf ausschaut.

Habe eine Dampfmaschine über Ebay Kleinanzeige gekauft.

Als ich den Verk. angeschrieben habe ob der Artikel unbeschädigt ist und die Antwort kam "an den Artikel ist nicht beschädigt".

Als nun das Packet ankam stellte ich nun fest das so einiges beschädigt ist
- Dampfpfeife lässt sich nicht festdrehen am Kessel, somit ist kein Betrieb möglich weil sonst beim Druckaufbau einen die Pfeife um die Ohren fliegen kann.
- Dampfpfeife kann man nicht fest machen, denn da wo die Dampfpfeife befestigt ist, ist eine Schraube reingedreht.

Als ich den Verk. kontaktiert habe, kam nur zurück von wegen was ich will ist doch gebrauchtkauf und ein Kenner hat die Dampfmaschine für funktionsfähig befunden.
Und ich solle mir einen anderen TON angewöhnen

Nun steh ich da, eine Dampfmaschine für 100 EU gekauft und kann sich nicht mal benutzen.

Spürhund 23.10.2017 13:02

Die Artikelbeschreibung ist ausschlaggebend:
http://www.t-online.de/digital/inter...atverkauf.html

dcag99 23.10.2017 13:11

Auch eine Antwort (erfolgte ja in diesem Fall schriftlich) ist eine verbindliche Aussage und gehört mit zur Artikelbeschreibung!

Allerdings: Du magst zwar theoretisch Recht haben .. aber Recht haben und bekommen sind 2 Dinge.

Du kannst aber dem Verkäufer (in möglichst neutralem Ton) noch mal aufs den Defekt hinweisen und vom Kauf zurücktreten.
Sollte das nichts bringen, kannst du eine Frist setzen und mit Anwalt drohen.
Der letzte Schritt wäre der Anwalt.

Fraglich, ob es sich lohnt hier so weit zu gehen.

Sir Quickly 23.10.2017 13:17

Wurde der Artikel mit Paypal bezahlt? Dann eröffnen sich noch ganz andere Möglichkeiten.

dcag99 23.10.2017 13:22

sollte Paypal genutzt worden sein finden sich hier alle Informationen:

https://www.paypal.com/de/webapps/mp...rotection-full

trinidad 23.10.2017 13:24

Zitat:

Zitat von Sir Quickly (Beitrag 922171)
Wurde der Artikel mit Paypal bezahlt? Dann eröffnen sich noch ganz andere Möglichkeiten.

Online per Bankeinzug

Spürhund 23.10.2017 13:27

Wie Matthias geschrieben hat immer erst im freundlichem Ton nachfragen und wie in verlinktem Artikel um Nachbesserung bitten !
Schlägt er das aus - dann vom Kauf zurücktreten.

Sollte das nicht fruchten vll. einfach mal den Beitrag zusenden und auf die Gesetzeslage hinweisen

seewolf 23.10.2017 14:10

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Versuche dich privat zu einigen , auch wenn die Erstberatung meistens nix kostet ,kann ein Brief an den Verkäufer schon wieder eine schöne Summe kosten.
Bei den meisten ist ein Gegenstandswert unter 300 Euro nicht mal aufgeführt.

trinidad 23.10.2017 15:58

Zitat:

Zitat von Spürhund (Beitrag 922174)
Wie Matthias geschrieben hat immer erst im freundlichem Ton nachfragen und wie in verlinktem Artikel um Nachbesserung bitten !
Schlägt er das aus - dann vom Kauf zurücktreten.

Sollte das nicht fruchten vll. einfach mal den Beitrag zusenden und auf die Gesetzeslage hinweisen

Es war ein freundlicher TON von meiner seite her.

Aber meist ist es wenn man was schreibt das der Gegenüber es falsch liest und meint man vergreifft sich im TON.

trinidad 23.10.2017 15:59

Wird eh im Sand verlaufen.
Aber ein Versuch ist es mir ja wert

Es bleibt spannend

Spürhund 23.10.2017 17:01

@Andi: Da steht doch Gegenstandswert bis €300,- kostet €25,-
Wenn du sowieso nichts zu verlieren hast dann kannst du auch drohen ! Auf jeden Fall damit den Fall bei eBay Kleinanzeigen zu melden - mit dem Anwalt ist auch möglich obwohl da keiner bei dem Streitwert drauf einsteigen wird.
Aus dem Link - Strafanzeige kostet nix und hab ich auch schon gemacht:
"Macht er dennoch falsche Angaben, dann ist ein in der Angebotsbeschreibung formulierter Ausschluss der Gewährleistung unwirksam. Er muss die Schäden auf seine Kosten beseitigen oder das Auto gegen Erstattung des Kaufpreises zurück nehmen. Sind dem Verkäufer die Mängel bekannt und verschweigt er sie absichtlich, kann sogar ein Strafverfahren wegen arglistiger Täuschung drohen."

dcag99 24.10.2017 10:37

Die Strafanzeige wäre übrigens bei der Polizei zu stellen.

Würde ich hier auch empfehlen.

Das kann man auch immer mit bei der Kommunikation einfließen lassen.

Spürhund 24.10.2017 12:25

Naja, ich hatte damals gezahlt und dann nix bekommen, weder Ware noch Antwort.
Die Anzeige habe ich dann ganz einfach über das Internet gestellt und etwas später die Nachricht bekommen das die Anzeige im Heimatort des Kandidaten weiter bearbeitet wird. :brav:
Ein paar Wochen später kam dann die nette Nachricht das der Vogel schon mit schwerwiegerenden Betrügereien/Straftaten angezeigt wurde und meine wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. :confused
Das Geld kannst du dann versuchen über eine Zivilklage wiederzubekommen ....:popcorn:

trinidad 24.10.2017 13:17

Bei mir ist das aber so das ich ja den Verkäufer expliziert gefragt hatte ob alles funktioniert und nciht beschädigt ist.
Die Antwort war: alles passt und ist in Ordnung.

Seine Antwort war noch zum schluß das ein Kenner den Zustand als OK empfunden hat.

dcag99 24.10.2017 15:26

Die Strafanzeige ist erst mal nur für die Akten gut. Zu erwarten, dass hier eine Aktion erfolgt ist eher ... unwahrscheinlich.
In seinen Akten (/ Vermerken!) macht es sich aber schon mal ganz gut.

Der Schaden an sich ist natürlich immer Zivilrechtlich einzuklagen. Das erwähnte ich ja bereits vorher ... zusammen mit der Frage nach dem Sinn/Unsinn bei so einem kleinen Schaden.

Spürhund 24.10.2017 15:48

Such dir doch einen "Experten" der dir den Zustand bescheinigt und konfrontier den Verkäufer
damit. Da wird sich bestimmt jemand finden: Modellbau/Spielzeugladen, Antiquitätenhändler, An und Verkauf ...
Bitte ihn um Nachbesserung und wenn er das nicht will um Rücknahme - mit Hinweis auf die Gesetzeslage.
Ohne die genaue Artikelbeschreibung, Kommunikation (was du schriftlich hast) und den Zustand/Bilder der Dampfmaschine kann man da so aus der Ferne schlecht mehr dazu sagen !

samson 24.10.2017 17:41

Du kannst uns natürlich auch ein Foto von dem Teil geben. Wenn hier kein Experte dafür zu finden ist, würde es mich wundern. :sleep

dcag99 25.10.2017 11:08

Persönlich glaube ich nicht, dass selbst ein Gutachten den Verkäufer hier zum Umdenken bewegt.
Dieser hat sicherlich selbst gewusst, dass sich ein kaputtes Teil schwer verkaufen lässt.

Entsprechend stellt er sich halt jetzt "dumm". Selbst mit einem Gutachten würde er hier weiter auf seinem Punkt beharren.

Ergo helfen hier nur 3 Möglichkeiten:

1. mit viel Nettigkeiten probieren (war ja bisher erfolglos)
2. Konsequenzen androhen ( Strafanzeige und zivilrechtliche Klage)
3. angedrohte Konsequenzen durchsetzen, so man Lust und Geld dazu hat


1 und 2 würde ich in jedem Fall machen. 3 nur bei Langeweile.


Punkt 4 wäre noch persönlich vorbeifahren. Er kann ja "Frank" in Wikinger Tracht mitnehmen.

Spürhund 25.10.2017 13:18

:yeap
Auf jeden Fall auch bei eBay Kleinanzeigen melden ! Wenn er dort mehr verkauft, verkaufen will und verkauft hat dann trifft ihn das vll ein wenig. :spank:

Hans_L 25.10.2017 13:20

nachdem wir jetzt immer noch nicht wissen, ob es eine 100Jahre alte Bing oder eine 2 Jahre alte Wilesco ist, sind die ganzen Diskussionen für die Katz,
Bei einer Bing sind sogar Beulen und ausgenudelte Gewinde noch bei einem "sehr guten Zustand" tolerabel (die sind normalerweise nicht mehr für den Spielbetrieb geeignet), bei einer fast neuen Wilesco dagegen dürfte es ein eindeutiger Mangel sein.
Solange wir also nicht mehr wisssen, siehe oben...
Gruß
Hans

dcag99 25.10.2017 14:20

Das stimmt schlicht und ergreifend nicht.

Ist in der Artikelbeschreibung (oder Kommunikation mit dem Käufer) von einer funktionierenden Sache die Rede, MUSS diese auch funktionieren.
Tut sie das nicht, ist die Beschreibung irreführend und der Kauf nicht mehr bindend.

Und genau darum geht es hier .. Funktion ist nicht gegeben wurde aber so angepriesen. Da reden wir nicht über den Zustand in Form von "Was sind normale Gebrauchsspuren" sondern schlicht von Funktion.

Kannst auch nicht ein 100 Jahre altes Auto als fahrtüchtig verkaufen und dann sagen "klar ist der motor kaputt das ist normal bei 100 Jahre alt".

Spürhund 25.10.2017 14:39

Genau darum geht es !
Es gibt da einige Vertreter die mit tollen Beschreibungen die Leute locken und sobald die Kohle da ist heißt es: Nach mir die Sintflut !-O
Ich sehe es nicht ein das die Pappnasen ungeschoren davonkommen und weitermachen.

Dann gibts da auch noch die Käufer die Artikel für einen Schnäppchenpreis erstehem und dann anfangen um ein paar Kröten für den Versand zu schachern..... und, und
Hab in den letzten fünf Monaten, im Zuge meiner Suche nach einer passenden Maus und Tastatur, intensiv eBay/eBay Kleinanzeigen genutzt und kann da ein Lied von singen !-)

Herrn Häuser 26.10.2017 10:09

Moin in die Runde,
die Rechtsanwaltsgebühren für die außergerichtliche Tätigkeit liegen übrigens in der Regel bei einem Gegenstandswert von € 100,00 bei € 83,54 (brutto). Dabei ist die Fertigung einer Strafanzeige nicht mitumfasst.

Bis zu einem Gegenstandswert von € 500,00 sind die anwaltlichen Gebühren identisch. Die gepostete Gebührentabelle ist zwar die richtige, aber in der Praxis etwas verwirrend.

Optimator 29.10.2017 09:39

Per Bankeinzug?
Dann kannst Du doch innerhalb von 6 Wochen den Einzug rückgängig machen(Lastschrift widerrufen) und ihm seinen Schrott zurück schicken!


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