Man könnte jetzt aufzählen, was zu einer dauerhaften Begehbarmachung gerhört. (Nur ein Bsp. Not- und Panikbeleuchtung)
MAN KANN ES SICH ABER AUCH SPAREN! Der wo sich in der Materie "Bau" a bissl auskennt, der rafft auch, was machbar ist und was bezahlbar. Und dass dies hier jenseits von Gut und Böse steht ist klar. Ja, dass Land hat die Chance verpennt aber den Zustand kann man nicht mehr zurückdrehen. Und wie Hannes schon gesagt hat, der wo das Geld dazu hat, der hat auch das Geld um den Beton wieder rauszupfrimeln. Also, keep on rockin! |
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Ich werds mir auf alle Fälle anschauen, würde mich freuen wenn man sich dann mal auch auf ein Bier treffen kann. Malachit ist ja schon ne Weile her... Und eine temporäre Begehungsmöglichkeit, ist besser als keine Begehungsmöglichkeit. :clap |
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Gruß, fugazi |
Celchu, gleich mit einer viel zu direkten Frage begonnen. Solche werden geflissentlich ignoriert, wie ich gemerkt habe. Sonst könnte einigen Leuten was auf den Fuß fallen, und der beginnt jetzt schon zunehmend zu schmerzen.
Aber man hat ja mit dem Land Berlin einen kompetenten Partner im Rücken zum Freihalten desselben, der alle Ungereimtheiten dann - post mortem - wieder rechtlich glatt bügeln wird. Erst mal Gras drüber wachsen lassen und ... nur Mut! Nörgelt Jens :) |
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"Notausgang freigelegt ..." "Zugangstunnel wird freigelegt ..." "Wiederherstellung der Hilfsbeleuchtung ist fast abgeschlossen ..." "... werden in den nächsten Tagen die Lüftung testweise in Betrieb nehmen." Klingt so, als ob Anfang August der betriebsfähige Zustand erreicht ist. Natürlich nur für temporäre Begehungen geeignet :neenee Gruß Jens |
...es ist eben so, dass ein eingetragener Verein keine Gewinne erzielen darf. Sonst verliert er möglicherweise seine Gemeinnützigkeit...meint der Anwalt.
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Hilsbeleuchtung ist nicht gleich Notbeleuchtung
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Das scheint eine Auslegungssache zu sein. Einige Wochen zuvor schrieb man nämlich: "Im Bunker wird derzeit die Notbeleuchtung instandgesetzt."
Die Anforderungen für Notbeleuchtung: DIN EN 1838 |
Jo,
aber du kannst ja nicht auf Dauer nen Generator mitlaufen lassen. Das ist nämlich teurer Strom. Für die vorübergehende Dauer ist das tragbar, aber langfristig sicher nicht. |
Stimmt, aber ein paar hundert Meter weiter gibt es Strom aus dem öffentlichen Netz. Im besten Fall liegt die Kabeltrasse noch. Allerdings befindet sich die Zapfstelle im Hoheitsgebiet des Landes Brandenburg. Daran dürfte es leider scheitern.
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