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-   -   Panzer will ich gar nicht...... (http://www.schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=93225)

DericMV 23.03.2018 07:53

Zitat:

Zitat von Knüppel (Beitrag 931052)
....... welches das Eigentum Preußens und des Reiches regelte, und zwar nur das welches, nach dem 8. Mai dem deutschen Reich zustand.

....

.

Hmmm´.... am und nach

Knüppel 23.03.2018 11:56

Zitat:

Zitat von DericMV (Beitrag 931076)
Hmmm´.... am und nach

Das am kann man so nicht ganz gelten lassen. :winky
Da zu diesem Zeitpunkt im Reich die Sommerzeit galt, trat die Bedingungslose Kapitulation erst am 9. Mai. 0:01 Uhr in Kraft.
Die ersten Unterschriften auf die Urkunde wurden aber schon, am 7. Mai gesetzt, bis alle dann soweit waren, zog sich den 8.Mai über hin. Die Übergabe aller deutschen Streitkräfte an die Alliierten, und das schweigen der Waffen sollte um 23.01 Uhr sein.


Übrigens, steht auch in der Kapitulations-Urkunde, dass die Wehrmacht mit ihren drei Teilstreitkräften, alle Waffen und Ausrüstung den Alliierten zu übergeben hat, dabei darf nichts zerstört oder unbrauchbar gemacht werden.
Die Vernichtung, des Gerätes und der Rüstungsindustrie, wurde erst mit der Potsdamer Konferenz beschlossen.

DericMV 23.03.2018 12:00

Zitat:

Zitat von Knüppel (Beitrag 931095)
Das am kann man so nicht ganz gelten lassen. :winky
....

Ich würde eher sagen das "am" im Text hat genau den Sinn,sonst wäre es ja an der Stelle umsonst. Am 8.Mai war der Panzer Eigentum des Deutschen Reiches. Die Kapitulation trat um 23.00 Uhr in Kraft.

Deine angedachte Zeitverschiebung bestätigt es ja dann eher noch ....

Knüppel 23.03.2018 13:02

Zitat:

Zitat von DericMV (Beitrag 931096)
Ich würde eher sagen das "am" im Text hat genau den Sinn,sonst wäre es ja an der Stelle umsonst. Am 8.Mai war der Panzer Eigentum des Deutschen Reiches. Die Kapitulation trat um 23.00 Uhr in Kraft.

..ja, das kann man auch so sehen, und gelten lassen. Die ersten Unterschriften waren schon am 7. Mai, ich betrachte den 8. Mai als ein "Übergangstag"

.

borsto 23.03.2018 18:51

Zitat:

Zitat von Knüppel (Beitrag 931052)
Richtig, die Väter des GG hatten zu diesem Zeitpunkt, alles andere im Sinn als "Kriegsgerät" der jungen Republik einzuverleiben. Der Artikel "134" bezieht sich nur auf Immobilien, Bankguthaben, Liegenschaften etc. ...

und auf bewegliches Vermögen.

Das heißt leider, dass der Karabiner, der Panzer oder das Krad, welches einstmals vom Reich beschafft wurde und in Wehrmachtseigentum überging bei Verkündung des Grundgesetzes zu Bundeseigentum wurde, sofern es sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland befand.


Grüße !

borsto

Grubenmolch 23.03.2018 19:10

-> "Das heißt leider, dass der Karabiner, der Panzer oder das Krad, welches einstmals vom Reich beschafft wurde und in Wehrmachtseigentum überging bei Verkündung des Grundgesetzes zu Bundeseigentum wurde, sofern es sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland befand."

Öhmm... hab ich jetzt was überlesen? Was ist mit dem Gerät auf dem Gebiet der (ex)DDR? Wurde da was im Einigungsvertrag geregelt?

Frage nur, falls ich über einen Panzer stolper... :iron

(Die Frage ist aber ernst gemeint!)

DericMV 23.03.2018 19:23

Jo, wenn man sich das alles so anschaut, hängt da ein ganz schön wirrer Rattenschwanz dran. Der Preusse Don Frank Axel von Stein und Slawnix, hat das oberhalb mit seinem ZDF-Link schon angemerkt. Da ist schon was dran ...

Naja, wichtig ist erst mal der Kanister Benzin bei der Bergung und Abtransport. Über den Rest kann man sich Gedanken machen, wenn es soweit ist.

Frank Enstein 24.03.2018 02:00

Zitat:

Wehrmachtseigentum überging bei Verkündung des Grundgesetzes zu Bundeseigentum wurde, sofern es sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland befand.

Ohne jetzt kleinlich zu sein, es ist juristisch nicht möglich das Eigentum ohne Zustimmung an einen anderen übergeht, also nicht so ohne weiteres. Noch mal, die brd ist ein Staat auf dem Geländes des DR(Nix mit Reichsbürger zu tun, Bundesverfassungsgerichturteil). Einfach erklärt bin ich nach deiner Pleite und der Prügelei in dein Haus gezogen und bewohne die untere Etage. Das seit 70 Jahren, meine Kinder, ihre Kinder etc, ich benutz dein Auto, Fahrad etc, alles soweit klar? Das ist der "Status Quo". Und wenn ich da etw 300 Generationen lang wohne, ist es juristisch immer noch dein Eigentum, nicht meins oder das meiner Nachfahren. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Real ist es natürlich so das die brd auf "ihrem" Geltungsbereich macht was sie will, solange Onkel Sam nichts gegenteiliges befiehlt.

Nochmal, das sich die brd zum Nachfolger "erklärt" hat, bdeutet nicht das sie es juristisch gesehen auch ist. Ich kann mich auch zu deinem Erben "erklären", wenn ich ne Armee und Polizei habe um das durchzusetzen, sollst mal sehen wie schnell ich deinen Besitz "erbe".


Bitte immer merken einmal "juristisch", einmal "real". Ist ein Unterschied und wie das abläuft hab ich bereits erklärt.


Danke das wir das so gesittet diskutieren können.

Frank Enstein 24.03.2018 02:02

Zitat:

Zitat von DericMV (Beitrag 931118)

Naja, wichtig ist erst mal der Kanister Benzin bei der Bergung und Abtransport. Über den Rest kann man sich Gedanken machen, wenn es soweit ist.

Starthilfekabel. Batterie wird wohl runter sein!

borsto 24.03.2018 02:53

Zitat:

Zitat von Frank Enstein (Beitrag 931125)
Ohne jetzt kleinlich zu sein, es ist juristisch nicht möglich das Eigentum ohne Zustimmung an einen anderen übergeht, also nicht so ohne weiteres. Noch mal, die brd ist ein Staat auf dem Geländes des DR(Nix mit Reichsbürger zu tun, Bundesverfassungsgerichturteil). Einfach erklärt bin ich nach deiner Pleite und der Prügelei in dein Haus gezogen und bewohne die untere Etage. Das seit 70 Jahren, meine Kinder, ihre Kinder etc, ich benutz dein Auto, Fahrad etc, alles soweit klar? Das ist der "Status Quo". Und wenn ich da etw 300 Generationen lang wohne, ist es juristisch immer noch dein Eigentum, nicht meins oder das meiner Nachfahren. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Real ist es natürlich so das die brd auf "ihrem" Geltungsbereich macht was sie will, solange Onkel Sam nichts gegenteiliges befiehlt.

Nochmal, das sich die brd zum Nachfolger "erklärt" hat, bdeutet nicht das sie es juristisch gesehen auch ist. Ich kann mich auch zu deinem Erben "erklären", wenn ich ne Armee und Polizei habe um das durchzusetzen, sollst mal sehen wie schnell ich deinen Besitz "erbe".


Bitte immer merken einmal "juristisch", einmal "real". Ist ein Unterschied und wie das abläuft hab ich bereits erklärt.


Danke das wir das so gesittet diskutieren können.

Wirres Zeug !.

Wer ist Onkel Sam und wo manifestiert sich irgendeine Befehlsgewalt von Onkel Sam gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ?. Wer schafft es, 300 Generationen irgendwo zu wohnen, ohne dass dieses Tun irgendwann juristisch geklärt wird ?.

borsto


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