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shen 23.05.2011 02:35

Sondeln in Niedersachsen
 
Hallo,
ich weiß es gab bestimmt schon dutzende Threads zu diesem Thema. Aber so ganz schlau geworden bin ich jetzt nicht.

Also daher meine Frage:
Darf ich, wenn ich mir einen Detektor kaufe, einfach losziehen und Sondeln?
Eine Erlaubnis des Grundstückseigentümer werd ich wohl brauchen aber wie sieht es mit einer Amtlichen Gehnemigung aus?(in Niedersachsen).
Das ich funde melden muss ist mir bewusst, aber so ganz das mit der Genehmigungs sache ist mir noch nicht klar.

lg Sven

Sludsen 23.05.2011 09:13

Moinmoin und willkommen im Forum!

Um in Niedersachsen sondeln zu dürfen brauchst du eine Nachforschungsgenehmigung gemäß §12 NDSchG (Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz). Die Genehmigung erteilt das zuständige Denkmalamt; einfach bei der Gemeinde/Stadt anrufen und nachfragen, oft wird das Denkmalamt von nem anderen Ressort mit abgedeckt. Meine Genehmigung hat bspw das untere Bauamt erteilt.
Zusätzlich zu der NFG brauchst du natürlich auch die Erlaubnis des Landbesitzers und ggf des Pächters.
Genehmigungen gibt es landwirtschaftlich genutzte Fläche auf denen sich kein bekanntes Bodendenkmal befindet. Genehmigungen für den Wald werden in Niedersachsen nicht erteilt.

Ohne Nachforschungsgenehmigung darf man an Badeseen und auf Spielplätzen sondeln, die Erlaubnis des Besitzers vorausgesetzt.

Gruß
rid

luckychris 21 23.05.2011 13:15

Hallo ihr,
Habe gestern dort (denkmalpflege@nld.niedersachsen.de) eine Email geschickt mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit möchte Ich einen Antrag stellen auf, eine Grabungs und Nachforschungsgenehmigung in zusammenhang mit einem Metalldetektor in dem Bundesland Niedersachsen. Die Nachforschungen würden sich auf Privatgrundstücken ( Acker, Wiesen, Gärten) beschränken.
Ich würde Mich über eine Positive Antwort Ihrerseits freuen.

Mit freundlichem Gruß
Christian XXXXXXXXX

Hoffe es ist die richtige Adresse für Niedersachsen?

Sludsen 23.05.2011 13:21

Die Adresse ist die richtige wenn es darum geht zu erfahrnen, welches das für einen zuständige Amt ist, NFG können die aber nicht erteilen.

Die NFG ist an eine Fläche gebunden, für das ganze Bundesland wird keine Genehmigung erteilt. Ich habe zb eine NFG für eine Fläche von ca. 25 ha bekommen.
Sorry, aber die werden deine Anfrage ablehnen...

lg
rid

shen 23.05.2011 15:01

Wie stehen denn die Chancen als Anfänger so eine Gehnemigung zu bekommen?
Und wie sieht es mit der Fundmeldung aus.
Also, z.B Münzen oder Abzeichen(So sachen aus dem Fundbild bereich), darf ich diese behalten wenn ich sie z.B am Strand finde? Oder muss ich diese Melden.
Also was muss ich melden und was nicht? Woher weiß ich ob etwas von Wissentschaftlichen Wert ist?

ich hoffe das sind nicht so viele Fragen ;)

lg Sven

insurgent 23.05.2011 16:10

Niedersachsen plant oder macht schon eine kleine Ausbildung für Sondengänger anlehnend an das SH Modell.

Dort wird dann auch besprochen wie eine Fundmeldung etc aussieht.

luckychris 21 23.05.2011 16:34

Zitat:

Zitat von insurgent (Beitrag 673049)
Niedersachsen plant oder macht schon eine kleine Ausbildung für Sondengänger anlehnend an das SH Modell.

Dort wird dann auch besprochen wie eine Fundmeldung etc aussieht.

Sh Modell heisst?
Sowas wie ein Angelschein dann?

insurgent 23.05.2011 17:34

Zitat:

Zitat von luckychris 21 (Beitrag 673050)
Sh Modell heisst?
Sowas wie ein Angelschein dann?

Genau, die Grundlagen eben. Recht und Gesetzte, Funde erkennen, KMRD, richtiges Einmessen und Fundmeldungen schreiben.

luckychris 21 23.05.2011 17:42

Zitat:

Zitat von insurgent (Beitrag 673056)
Genau, die Grundlagen eben. Recht und Gesetzte, Funde erkennen, KMRD, richtiges Einmessen und Fundmeldungen schreiben.

Ist ein Link vorhanden im Netz, wo ich mich weiter informieren kann?

insurgent 23.05.2011 18:04

Zitat:

Zitat von luckychris 21 (Beitrag 673058)
Ist ein Link vorhanden im Netz, wo ich mich weiter informieren kann?

Für NDS

http://www.denkmalpflege.niedersachs...660&_psmand=45

SH = Seite 12

http://www.agsh.de/zeitschrift/AN_08.pdf

luckychris 21 23.05.2011 18:22

Zitat:

Zitat von insurgent (Beitrag 673062)

Danke dir...

aquila 23.05.2011 18:36

Moin Lucky,

kennst Du eigentlich den FAN? Das ist der Freundeskreis Archäologie Niedersachsen e.V. Hier mal der Link: www.fan-niedersachsen.de

Da gibt es einige interessante Arbeitsgruppen und eine ganze Menge lohnenswerte Veranstaltungen. Nicht wenige davon richten sich direkt an Sondengänger. Über den FAN sollen wohl auch die Lehrgänge für Sondler organisiert werden.

LG Aquila

shen 23.05.2011 18:55

danke für die Links, ich werd mich da mal umschauen, so ein Lehrgang ist bestimmt nicht verkehrt.

lg Sven

luckychris 21 23.05.2011 18:55

Zitat:

Zitat von aquila (Beitrag 673067)
Moin Lucky,

kennst Du eigentlich den FAN? Das ist der Freundeskreis Archäologie Niedersachsen e.V. Hier mal der Link: www.fan-niedersachsen.de

Da gibt es einige interessante Arbeitsgruppen und eine ganze Menge lohnenswerte Veranstaltungen. Nicht wenige davon richten sich direkt an Sondengänger. Über den FAN sollen wohl auch die Lehrgänge für Sondler organisiert werden.

LG Aquila

Danke auch dir,
dein Link funzte nicht, habe es aber trotzdem gefunden :-) http://www.fan-nds.de/index2.php

fleischsalat 23.05.2011 22:38

Zitat:

Zitat von aquila (Beitrag 673067)
Moin Lucky,

kennst Du eigentlich den FAN? Das ist der Freundeskreis Archäologie Niedersachsen e.V. Hier mal der Link: www.fan-niedersachsen.de

Da gibt es einige interessante Arbeitsgruppen und eine ganze Menge lohnenswerte Veranstaltungen. Nicht wenige davon richten sich direkt an Sondengänger. Über den FAN sollen wohl auch die Lehrgänge für Sondler organisiert werden.

LG Aquila

Der FANe.V. ist ein privater Verein und kann KEINE rechtsgültigen Lehrgänge, Seminare o.ä. durchführen. Seminare etc schon, aber es ist halt alles auf Vereinsbasis und hat in diesem Punkt keine rechtliche Grundlage.

luckychris 21 27.05.2011 10:10

Und bei dem falschen gegen die Mauer gelaufen!

Antwort an die Anfrage:

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXX,



ich kann Ihnen weder eine Genehmigung zum Nachforschen mit einer Metallsonde noch eine Grabungsgenehmigung erteilen. Grundsätzlich werden in Niedersachsen Grabungs- und Nachforschungsgenehmigungen nur von den Unteren Denkmalschutzbehörden an Fachleute erteilt und dann auch nur unter klar definierten und strengen Auflagen, die das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz vorschreibt. Vorsorglich muss ich Sie darauf hinweisen, dass Ihnen bei einer Zuwiderhandlung eine Anzeige und die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens droht.



Mit freundlichen Grüßen



Im Auftrag

XXXXXXXXXXXXX

insurgent 27.05.2011 14:51

Zitat:

Zitat von luckychris 21 (Beitrag 673665)
Und bei dem falschen gegen die Mauer gelaufen!

Antwort an die Anfrage:

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXX,



ich kann Ihnen weder eine Genehmigung zum Nachforschen mit einer Metallsonde noch eine Grabungsgenehmigung erteilen. Grundsätzlich werden in Niedersachsen Grabungs- und Nachforschungsgenehmigungen nur von den Unteren Denkmalschutzbehörden an Fachleute erteilt und dann auch nur unter klar definierten und strengen Auflagen, die das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz vorschreibt. Vorsorglich muss ich Sie darauf hinweisen, dass Ihnen bei einer Zuwiderhandlung eine Anzeige und die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens droht.



Mit freundlichen Grüßen



Im Auftrag

XXXXXXXXXXXXX

Wende Dich ans Amt in Hannover direkt, da wird geholfen.

Oder melde Dich bei Dr. Michael Geschwinde
Stützpunkt Braunschweig
Husarenstr. 75
38102 Braunschweig
Tel.: 05 31 / 12 16 06 - 10
Fax: 05 31 / 12 16 06 - 22
michael.geschwinde@nld.niedersachsen.de

Der kann Dir notfalls weiterhelfen.

fleischsalat 27.05.2011 16:34

Zitat:

Zitat von insurgent (Beitrag 673701)
Wende Dich ans Amt in Hannover direkt, da wird geholfen.

Oder melde Dich bei Dr. Michael Geschwinde
Stützpunkt Braunschweig
Husarenstr. 75
38102 Braunschweig
Tel.: 05 31 / 12 16 06 - 10
Fax: 05 31 / 12 16 06 - 22
michael.geschwinde@nld.niedersachsen.de

Der kann Dir notfalls weiterhelfen.

Die genehmigende Behörde ist die für seinen beantragten Bereich zuständige UD, nicht das Landesamt.
Genau da liegt ja in NDS das Problem.
Das NLD (inkl. Stützpunkte und Regionalteams) hat hierbei nur beratende Funktion.

insurgent 27.05.2011 18:43

Zitat:

Zitat von fleischsalat (Beitrag 673713)
......Das NLD (inkl. Stützpunkte und Regionalteams) hat hierbei nur beratende Funktion.

Das meinte ich doch :rolleyes:


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