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dcag99 21.08.2015 12:34

Zitat:

Zitat von Frank Enstein (Beitrag 868508)
Wie soll das gehen? Die brd wurde erst 1949 gegründet.....

das thema hatten wir schon zur genüge. nachdem die brd = 3. reich ist, sind die eigentumsrechte in dem fall die gleichen.

Frank Enstein 21.08.2015 12:40

Zitat:

Zitat von dcag99 (Beitrag 868511)
das thema hatten wir schon zur genüge. nachdem die brd = 3. reich ist, sind die eigentumsrechte in dem fall die gleichen.

Na offenbar nicht oft genug, hier noch mal für dich zum besseren Verständnis.

Und das ich nicht wieder in bösen Ruf komme hab ichs extra für dich auf der wiki kopiert, die magst du doch;)

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ‚Geltungsbereich des Grundgesetzes‘ […], fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden…“

– BVerfGE 36, 1 (15 ff.) – Grundlagenvertraghttps://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_Deutschlands_nach_1945

dcag99 21.08.2015 13:15

Zitat:

Zitat von Frank Enstein (Beitrag 868513)
Na offenbar nicht oft genug, hier noch mal für dich zum besseren Verständnis.

Und das ich nicht wieder in bösen Ruf komme hab ichs extra für dich auf der wiki kopiert, die magst du doch;)

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ‚Geltungsbereich des Grundgesetzes‘ […], fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden…“

– BVerfGE 36, 1 (15 ff.) – Grundlagenvertraghttps://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_Deutschlands_nach_1945

du musst auch weiterlesen!



Zitat:

Weder das Grundgesetz selbst […] noch die auf seiner Grundlage gebildeten Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland haben diesen Vorgang als Untergang des deutschen Staates bewertet. Die Bundesrepublik Deutschland betrachtete sich vielmehr von Beginn an als identisch mit dem Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich. An dieser Subjektsidentität hat nichts zu ändern vermocht, daß sich die gebietsbezogene Hoheitsgewalt der Bundesrepublik Deutschland auf den räumlichen Anwendungsbereich des Grundgesetzes beschränkt. Selbst eine endgültige Statusänderung von Teilen seines Staatsgebiets ändert nach Völkerrecht die Identität eines staatlichen Völkerrechtssubjekts nicht.“
und


Geht man vom Fortbestehen aus, so stellt sich die Frage nach dessen Bedeutung. Unmittelbar würde das Fortbestehen nur die völkerrechtliche Kontinuität der Rechtspersönlichkeit des Staates als Völkerrechtssubjekt bedeuten. Viel interessanter erscheint jedoch, was die Fortexistenz mittelbar ausschließen würde. Wenn etwa Verschwörungstheoretiker vom Fortbestand ausgehen, so schließt das bereits ihre weitergehende Behauptung, dass die Bundesrepublik Deutschland „nicht existent“ und/oder „illegal“ sei, aus. Denn legt man die für einen Staat konstitutiven, aber eben auch essentiellen Elemente „Staatsgebiet“, „Staatsvolk“ und „Staatsgewalt“ zugrunde, so ist spätestens mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und der (Wieder-)Erlangung der vollen Souveränität der Bundesrepublik entweder das Deutsche Reich ermangels effektiver Staatsgewalt endgültig untergegangen und auf seinem Staatsgebiet ein neuer Staat, die Bundesrepublik, entstanden, oder die Bundesrepublik ist völkerrechtlich vollidentisch mit dem Deutschen Reich (mit – wiederum seit spätestens dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und der Wiedererlangung der vollen Souveränität der Bundesrepublik – rechtswirksam verkleinertem Staatsgebiet,[42] wobei für das Staatsmerkmal „Staatsgebiet“ aber auch gar nicht dessen Größe, sondern ausschließlich seine Existenz von Belang ist).


und jetzt zurück zum thema!




DANKE!!!

:yeap
Sorgnix

Frank Enstein 21.08.2015 13:19

Unsinn. Wenn ich mich als dein Erbe " betrachten" würde hätte das in etwa die selbe Relevanz. Das ist juristischer Zinnober. Genau deswegen ist z.b. In völkerrechtlich relevanten Verträgen wie z.b. Dem 2+4 Vertrag die Eigentumsfrage ausdrücklich ausgeklammert!

Sparus 21.08.2015 14:55

Die Unverbesserlichen wollen es einfach nicht verstehen...... Egal welchen Namen man jetzt auch hat, die Ideologie bleibt die gleiche!

Frage an Sorgnix: Kommt eigentlich noch eine Erläuterung zum Rauswurf/nicht Rauswurf, oder habe ich es überlesen?
Sparus

Frank Enstein 21.08.2015 15:45

Zitat:

Zitat von Sparus (Beitrag 868526)
Die Unverbesserlichen wollen es einfach nicht verstehen...... Egal welchen Namen man jetzt auch hat, die Ideologie bleibt die gleiche!

Frage an Sorgnix: Kommt eigentlich noch eine Erläuterung zum Rauswurf/nicht Rauswurf, oder habe ich es überlesen?
Sparus

Beschäftige dich lieber mal mit der Materie bevor du hier zur Hetze aufrufst. Vielleicht kann dir ja dein Staatsbürgerkunde-Lehrer erklären was der Unterschied zwischen Geschichtlichen Fakten und dem was du als "Ideologie" bezeichnest ist.
dcag99 beschäftigt sich wenigstens damit, du scheinst außer Parolen gar nix zu können...:give me a

Deistergeist 21.08.2015 16:17

Erst den Bären erlegen, dann das Fell verteilen. :rolleyes:

Glückauf!

dersucher 21.08.2015 16:41

...mal wieder was zum Zug::popcorn:

http://www.aol.de/video/polen-gold-z...eckt-519027621

stratos 21.08.2015 20:01

Zitat:

Zitat von Der-Wuehler (Beitrag 868375)
Ja, das denke ich auch. Fuer mich als Berufseisenbahner aber auch fuer die anderen hier muss doch klar sein, dass man einen ganzen Zug nicht einfach so verstecken kann OHNE DASS MAN SPUREN HINTERLAESST.

Trotzdem moechte ich hier ein wenig darueber schreiben wie ich als Eisenbahner es mir vorstellen koennte (unter der Voraussetzung, dass Wehrmacht und Reichsbahn damals etwas Vorbereitungszeit hatten).

Die einzige Moeglichkeit hier waere wenn man einen bereits vorhandenen Eisenbahntunnel hernimmt und in diesem heimlich einen Seitenstollen reingraebt. Anschliessend baut man eine provisorische Kletterweiche ein. Diese Weiche hat den Vorteil, dass sie sich relativ schnell errichten laesst und man das vorhandene Gleis nicht durchsaegen muss. Es werden also keine Spuren hinterlassen. Dann wird ein Teil der Tunnelwand eingerissen, provisorisches Gleis hinein verlegt, der Panzerzug reingestellt, die Tunnelwand wieder aufgebaut und maskiert sowie die Kletterweiche abgebaut. Wenn man das Anlegen des Stollens ausser Acht laesst, duerfte das ganze bei entsprechendem Personaleinsatz wohl in ca. 12-24 Stunden zu schaffen sein und das wahrscheinlich auch ohne den Einsatz groesserer Maschinen. Mit der Zeit setzt sich auf der Tunnelwand der Ruß der vorbeirauschenden Dampflokomotiven ab und die Stelle ist perfekt maskiert.

Ich kenne die Bahnstrecke von Breslau nach Waldenburg nicht und weiss nicht ob es da Tunnels gibt. Aber falls ja, dann waere das hier eine Moeglichkeit.

Jetzt sollen die Herren mal die Karten auf den Tisch legen und beweisen dass es ihnen um mehr geht als die 24 Stunden Beruehmtheit.


Für die Idee mit der Kletterweiche muss ich mich jetzt aber echt mal bedanken!:freu

12345678 21.08.2015 20:31

Der (Touristen)Schatz wird schon gehoben
http://www.focus.de/panorama/welt/ma...d_4894640.html :D


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:37 Uhr.

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