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trilobit 12.05.2020 22:57

Goldenen herrenring mit einem brillianten...

ghostwriter 12.05.2020 23:30

damit es sinn hat, sollte man von oben weiter machen ...
und auch vielleicht noch beitrag #9 berücksichtigen!? :grbl

trilobit 13.05.2020 00:30

Wollte gleich mal zum spannenden teil kommen...
Aber irgendetwas passt da nicht zusammen wie ich es rauslese!

saugnapf 13.05.2020 14:05

Ein Versuch, in Kooperation mit meiner Mutter... :rolleyes:

[Karl Heimersdorferstraße?] 10
33 Braunschweig, den 15.II.1980

Unser Testament
Im Falle unseres Todes erbt der jeweils überlebende Ehepartner als Vorerbe das gesamte Vermögen. [Als] Nacherben sind unsere beiden Kinder Günter [Laps?] und Karin [Laps?] zu gleichen Teilen.
Hierzu verfügen wir wie folgt:
Unser Grundeigentum und unser Land in Braunschweig, [Karl Heimersdorferstraße?] 10, Grundbuch in Braunschweig Land 5/3 B, Blatt 15176, Flur 4, bestehend aus den Flurstücken 48/88, 134/4 und 42/8, das lt. [Eintrag] vom 17.10 1972 mit dem Notar [F. Hirack?] den Eheleuten Werner und Brigitte [Laps?] je zur Hälfte gehört, darf von dem überlebenden Ehepartner [vorher?] verkauft, geteilt, und bei einer eventuellen Wiederheirat einer dritten Partei überschrieben werden.

[Desgleichen?] gilt für das bestehende Mobiliar und den vorhandenen Schmuck. Besonders hierbei wäre unter anderem ein weiß-goldener Herrenring mit einem Brillanten ~1 ct. (Solitär) und ein weißgoldener Damenring mit 35 brillanten ~2.2 ct. und einem Smaragd zu erwähnen.
Die im genannten Grundbuch eingetragenen Besitzungen müssen ebenfalls [... Kosten?] ganz, und später von den Nacherben zu gleichen Teilen getragen werden.
Bei meinem [???] Geschäftsgrundstück in Oppeln, [??? Straße 30], das mir, Werner [Laps?] als Sohn der Verstorbenen Elisabeth [Laps?], geb. Wolff, lt. vorhandenen Erbschein vom 19.II.1963 zu 3/4 Anteilen gehört, ist in der Erbfolge in gleicher Weise, wie in diesem Testament aufgeführt, vorzugehen. Eine beglaubigte Fotokopie des Erbscheines ist beigefügt.
Soweit einzelne Bestimmungen des Testaments ungültig werden sollten, sollen trotzdem die angegebenen Verfügungen bleiben.

Dieses Testament haben wir bei voller geistiger Verfassung in gegenseitigem Einvernehmen miteinander verfasst und niedergeschrieben.
So lautet unser letzter Wille.

Unterschrift der Ehemann:
Werner ...
Unterschrift die Ehefrau:
Brigitte... geb. ...

Braunschweig den 15.II.1980

ghostwriter 13.05.2020 14:16

sauber!! :yeap

jetzt muss das gericht bzw. der nachlassverwalter, die übersetzung so auch noch anerkennen!?

Sir Quickly 13.05.2020 18:02

Scheint ohnehin nicht ganz so wichtig zu sein...


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