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Alt 10.01.2005, 21:00   #14
Claus
 
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ich hab das Thema mal zu den Rechtsfragen verschoben, da passt es wohl eher... :
@ BVK was ist los mit dir, schlecht geschlafen...

Es waren schon ein paar mehr vernünftige Antworten dabei, würd ich meinen.
Jedenfalls keine falschen.

Was ich vermisst habe, ist der Hinweis auf die waffenrelevanten Teile.

Laut deutschem Gesetz ist ein solcher Fund eine Waffe, wenn bestimmte Waffenrelevante Teile (Lauf oder Schloss oder Abzugmechanismus) vorhanden sind.
Der Zustand dieser Teile spielt dabei absolut keine Rolle!!!

Rottis Hinweis ist absolut richtig, du darfst einen solchen Fund in Besitz nehemn, aber nur um ihn auf direktem Weg einem Berechtigten zu übergeben.
Dabei sollten Rottis Ratschläge mit der Ankündigung des Transportes ernstgenommen werden.

claus
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