Die Erforschung historischer Wegeverbindungen ist an sich (auch mit Metalldetektor) nicht genehmigungspflichtig.
Wer aber gezielt nach Bodendenkmälern - und dazu gehören (wie man sieht) Hufeisen oder auch nur Hufnägel - sucht, bedarf wohl der Genehmigung.
Wer so etwas findet - nicht gezielt, sondern zufällig -, darf genehmigungslos nicht bergen oder aufheben.
Wenn er es macht, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel mit Bußgeld belegt werden kann.
Kraft Gesetz (Schatzregal) geht der Hufnagel im Augenblick der Entdeckung in das Eigentum des Landes über.
Nimmt er den Hufnagel mit, ist das Unterschlagung.
Und das ist ein Straftatbestand.
Gruß
masterTHief
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- nur echt mit "TH" -
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