Wenn du es optimal haben willst, schick sie deinem lokalen Bodendenkmalamt, die identifizieren sie dir 100%ig und sie wird gereinigt und konserviert, dauert aber ein paar wochen...
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Ein Verwaltungsakt ist nicht nichtig im Sinne des § 44 VwVfG wenn er die Nicht-Nichtigkeitskriterien bzgl. der nicht Nichtigkeit erfüllt.
Auszug aus dem Bundesverwaltungsverfahrensgesetz
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