Hallo MK-FIGHTER ThOR,
Du mußt mir nur da Geld besorgen zur Erfüllung aller möglichen Auflagen, z. B. Bezahlung der aufsichtführenden Archäologen.
Die allerdings vertreten teilweise die Meinung, daß dort eh nichts zu finden ist.
Folglich wäre dort dann auch kein Bodendenkmal,
folglich hätte das Denkmalschutzgesetz dort nur insoweit Raum, als die Genehmigung des erforderlichen Antrags auf Genehmigung einer Grabung nach einem Bodendenkmal zu erteilen ist, weil ja die Beeinträchtigung eines Bodendenkmales nicht zu befürchten ist.
So sieht die Sache aus, man sollte die Denkmalschutzgesetze einmal lesen oder ein wenig studieren.
Gruß
masterTHief
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- nur echt mit "TH" -
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