Ok, der letzte Satz ist voll daneben, ansonsten lese ich "in der Regel" das vielleicht als "für Schatzsucher nicht" interpretiert werden kann.
Ein "begründetes wissenschaftliches Interesse" kann auch eine Privatperson nachweisen. Wenn bei den angestrebten Nachforschungen keine Gefahr besteht, dass Bodenfunde in situ gestört werden, besteht kein Grund so eine Genehmigung zu verwehren. Bitte an der Sache dranbleiben und vor allem das persönliche Gespräch suchen!
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Gut Fund
Ruebezahl
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