Hallo,
habe grad eine PN bekommen das in SH allgemein Sondeln nur mit Genehmigung erlaubt ist. Ist da Strandsondeln mit drin oder betrift das nur Wiesen, Wälder,etc.
Hat SH denn eine Grenze (Datum) ab wann Sondeln genehmigungsfrei ist(WK II ist ja drin, wie ich gelesen habe)?
Wie ist denn das dann mit dem Fundrecht... Ich meine die Ringe könnte man ja ruhig abgeben, holen wird die eh keiner mehr und dann sollten die nach einem halben Jahr ja in meinen Bestiz übergehen, oder?
Da jetzt hier schon vieles ins Rechtliche geht, möge ich doch einen Mod bitten es bitte in das Rechtunterforum zu kopieren.
Danke,
ODAS
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