Am besten Sonde abgeben..........
Unterschlagung:
Ein subjektive Tatbestand ist nicht erfüllt wenn ihr eure Funde nicht ableugnet. Bedeutet im Klartext das sofern ihr nicht dannach gefragt werdet ist der Tatbestand der Unterschlagung nicht gegeben. Alles weiter bedarf des Vorsatzes bzw. der Vorsatzhandlung und hier endet meistens die Geschichte.
Wie verhält es sich bei einer Unterschlagung und dem Eigentumsdelikt. Wenn eine Münze von jemandem vor 200 Jahren verloren gegangen ist dann geht sie nicht automatisch in den Besitz des Bauern über. Zumal hier die Besitznahme der Münze ebenfalls eine Unterschlagung wäre.
Nun ja für mich ist die Materie insofern uninteressant da grundsätzlich immer eine Erlaubnis der Grundstückseigentümers gegeben ist. Nur gleich hier mit StGB anzufangen und indirekt Beschuldigungen auszusprechen ist schon eigenartig
Gruß
TC