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Alt 03.01.2008, 13:13   #14
sonic
Geselle

 
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Ort: Karlsruhe
Beiträge: 59

Zitat:
Zitat von Eifelgeist Beitrag anzeigen
Die Erben?! Urheberrechte werden nun einmal schlicht vererbt ...

Gruß
Eifelgeist
Hmm, eigentlich Nein. Das Urheberrecht hat nur der Urheber. Selbst der kann das Urheberrecht nicht an andere weitergeben. Er kann nur die Verwertungsrechte veräußern. Der Urheber ist und bleibt Urheber. Wenn ich ein Bild kaufe hab ich's noch lange nicht gemacht ;-)

Der Urheber kann, wie gesagt, nur die Rechte zur Verwendung weitergeben/verkaufen. Die Bedingungen zur Nutzung werden dann in einem Vertrag festgelegt.

Bei Lichtbildern (egal ob Schnappschuss oder ein 1.000.000$ Bild von Helmut Newton) ist das einfach. Jedes Lichtbild ist Urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach ist das Lichtbild frei von Urheberrechten.

Der Inhaber der Verwertungsrechte kann diese dann noch bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers nutzen. Danach ist das Werk frei. Da der Urheber gleichzeitig das Verwertungsrecht hat, wird dieses an die Erben weitergegeben, jedoch nicht das Urheberrecht.

Bei Gemälden, Grafiken, Zeichnungen usw. muss eine ausreichende "schöpferische Leistung" zu erkennen sein. Ob dem so ist, stellen im Zweifelsfall Gerichte fest.

Das was ich täglich im Job mache (abgesehen von Fotographie) läuft leider unter dem Begriff "Gebrauchsgrafik". Dazu gehören z.B. Zeitungen, Magazine, Flyer, Bücher, Internetseiten, Logos. Der Inhalt ist dabei zwar urheberrechtlich geschützt aber nicht die grafischen Elemente aus denen es besteht. Ausgenommen bestimmte Bestandteile, welche Markenrechtlich geschützt sind. Was bedeutet das jeder der will meine Werke kopieren und verwerten kann wie er will, weil den Inhalt mach nich ich

D.h. z.B. dass ich das Layout und die grafische Gestaltung dieses Forums oder von Spiegel-Online z.B. für meine eigene Seite benutzen darf, solange ich den Inhalt nicht kopiere oder markenrechtlich geschützte Elemente verwende.

Aber um euch hier jetzt nicht komplett zu verwirren höre ich hier dann mal auf ;-) Diese Rechte trieben mitunter wirklich seltsame Blüten. Generell gilt, je größer, je reicher, je mächtiger der Urheber bzw. die Marke, desto leichter fällt es bestimmte (auch sehr kleine) Dinge schützen zu lassen.

Das Telekom-Magenta ist z.B. markenrechtlich geschützt. Oder auch bestimmte Gebäude. Z.b. muss man bezahlen, wenn man den Nachts beleuchteten Eifelturm als Lichtbild veröffentlichen will.
Auch der Anblick eines ICEs ist rechtlich geschützt. Von dem darf ich z.B. kein Foto in einem Fachmagazin veröffentlichen ohne vorher die DB zu fragen ;-(

Gruß, Chris
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