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Alt 15.01.2008, 09:14   #58
Dachs
Landesfürst

 
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Registriert seit: Aug 2001
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Detektor: Meine Nase und den Verstand
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Um der ganzen Sache mal ein Ende zu machen.

War das Leistungsbild der Truppe beim Marsch nicht entsprechen, so liegt es im Ermessen des entsprechenden Vorgesetzten diesen erneut anzusetzen. Eine Werweigerung ist nicht möglich da durch den entsprechenden Befehl keine Aufforderung zu einer Straftat ect. besteht.

Meine persönliche Meinung "albern wegen sowas sich so ans Bein zu pinkeln.


Gruss vom Dachs

HFw d.R
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Wer suchet der findet, wer nicht sucht ist tot.
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