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Alt 08.07.2008, 09:15   #26
jensDD
Geselle

 
Benutzerbild von jensDD
 
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Die Anlage wird zum Beginn der geplanten öffentlichen Führungen allen Sicherheitsanforderungen genügen - davon gehe ich aus, sonst wird dort niemand (offiziell) reingelassen. Das Geld, um den Bunker begehbar zu machen, ist plötzlich da. Wie wird das Ganze vorab bezahlt (Fotos siehe BBN-Website)? Aus der Vereinskasse?

Verkehrssicherungspflicht heißt nicht Abriss. Ein Museum in Trägerschaft eines Vereins mit Unterstützung des Landes. Warum ist das andernorts möglich und hier nicht? Der Bunker liegt nicht irgendwo im Niemandsland, sondern verfügt über Infrastruktur.

Wer sagt, dass die eingenommenen Mittel für einen Museumsbetrieb nicht reichen? Wer erstellt Prognosen für die in- und ausländischen Besucherzahlen? Der Förster oder der BBN? Na dankeschön.

Zitat:
Zitat von fugazi Beitrag anzeigen
Hast Du die Konzepte mal gesehen? Weißt Du worüber Du hier sprichst?
Gruß, fugazi
Im Konzept stand mit Sicherheit nicht: "Betonpumpe an" ...

Ich danke Synthom21 für den Mailauszug. Ein besseres Eigentor hätte der Schreiber der blauen Worte nicht schießen können.

Herr Hensel, diese Diskussion wird so fruchtlos enden, wie alle vorigen. Es bleibt zu hoffen, dass sich recht bald andere Behörden als das Forstamt mit dem Fall "5001" beschäftigen.
Da Sie so bereitwillig erklären, hätte ich gern erfahren, ob folgendes Zitat aus dem "Neuen Deutschland" vom 06.04.2006 noch Bestand hat und in der Vergangenheit hatte:
"Der Berliner Verein lädt zu Führungen ein, darf aber dafür keinen Obolus fordern. Das habe der Eigentümer eines Großteils der Anlage, der Berliner Senat, verboten, heißt es. ..."

Es geht nicht um die Höhe der Eintrittspreise, sondern um die Bestimmung der Gelder. Wie schon gesagt, wer hingehen will, soll das tun, ob nun mit gutem oder schlechtem Gewissen.

Gruß jensDD
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