Zitat:
Zitat von VR6Treter
Meines Wissens besteht der Verein auch nur aus 2 Personen, mehr kenne ich jedenfalls nicht!
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Das wäre rein rechtlich aber kein eingetragener Verein mehr:
Zitat:
§ 73 BGB Unterschreiten der Mindestmitgliederzahl
(1) Sinkt die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei herab, so hat das Amtsgericht auf
Antrag des Vorstands und, wenn der Antrag nicht binnen drei Monaten gestellt wird, von
Amts wegen nach Anhörung des Vorstands dem Verein die Rechtsfähigkeit zu entziehen.
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