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Alt 10.04.2009, 10:55   #8
Andi08/15
Heerführer

 
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Tach, ist ja alles wunderbar gelaufen. Freut einen zu hören.
Aber der KMRD weiß schon genau was er tut, solange das Teil (übrigens wohl eine 7,5cm Panzerspreng) nicht geflogen ist, sollte sie unter Vorsichtsmaßnahmen transportsicher sein. Das wissen die aber besser als ich oder andere Foristen einzuschätzen.
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§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!
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