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Alt 06.05.2009, 10:44   #7
klausb
Bürger

 
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Beiträge: 127

Wenn der Verkäufer beweisen kann, durch einen Zeugen, das das Gerät einwandfrei funktioniert hat dann hast du schon mal schlechte Karten es steht dann Aussage gegen Aussage. Bei dem Streitwert wird kein Staatsanwalt seinen Finger krum machen.

Ware vor dem Versnd Ok nach Erhalt defekt. Gefahrenübergang geht auf den Käufer über. Bei einer Paketsendung, die versichert ist, bis 501€, kann man das über die Versicherug der DHL laufen lassen.

Da du sowieso nix machen kannst, Rechtlich gesehen, kannst ruhig den Namen nennen.
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