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Alt 06.05.2009, 10:57   #8
Mr.T
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Zitat:
Zitat von klausb Beitrag anzeigen
Wenn der Verkäufer beweisen kann, durch einen Zeugen, das das Gerät einwandfrei funktioniert hat dann hast du schon mal schlechte Karten es steht dann Aussage gegen Aussage. Bei dem Streitwert wird kein Staatsanwalt seinen Finger krum machen.

Ware vor dem Versnd Ok nach Erhalt defekt. Gefahrenübergang geht auf den Käufer über. Bei einer Paketsendung, die versichert ist, bis 501€, kann man das über die Versicherug der DHL laufen lassen.

Da du sowieso nix machen kannst, Rechtlich gesehen, kannst ruhig den Namen nennen.
Du glaubst jetzt aber nicht im Ernst, daß ich wegen sowas die Gerichte bemühen würde. Muss man dann evtl. unter Shit-happens abhaken.
Bevor sich der Verkäufer nicht zum Thema geäußert hat wird auch definitiv nicht über Namen gesprochen.
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