Diebstahl ist (anders als Hausfriedensbruch) ein Offizialsdelikt,wird auch ohne Anzeige des Beklauten verfolgt.
Dazu könnte sich das Delikt je nach dem wie Aufwändig der Einstieg war und wie wertvoll das Diebesgut ist zu besonders schwerem Diebstahl oder Einbruchdiebstahl ausweiten
Frage wäre dann wie der Richter das wertet,schätze mal dem wird es völlig wurscht sein ob die Sachen dort verrottet oder vom Besitzer eh vermüllt worden wären...wenn man da mit einem antiken Schrank für 500 E rausgeschleppt kommt und dabei erwischt wird,dürfte das richtig böse Ärger geben.
Aber genau weiss man es immer erst hinterher...also Versuch macht kluch...
Meine Erfahrungswerte diesbezüglich beschränken sich auf´s Recyclinghof klauen,das schimpft sich auch besonders schwerer Diebstahl,wobei die besondere Schwere schon mit dem übersteigen des Zaunes gegeben ist...ist aber bisher immer mangels greifbaren Schaden glimpflich ausgegangen