Zitat:
Zitat von Erdspiegel
Eine allgemeine Rechtsgrundlage hält das System auch nicht für nötig,da sowieso keiner mit 'ner Klage durchkommt.
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Nanana, bitte keine Falschmeldungen!
Schon mal was vom "Mythos-Urteil" gehört? Wenn wir 1999 in Hessen nicht das Landesamt für Denkmalpflege wegen Nachforschungsgenehmigungen verklagt hätten - und auch gewonnen haben - dann gäbe es heute noch keine NFG.
Das gilt auch für Brandenburg. Antrag stellen, bei Ablehnung Widerspruch einlegen unter Hinweis auf das Mythos-Urteil, bei Zurückweisung des Widerspruchs Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. So kommt man auch in Brandenburg zu seiner NFG.
Viel Erfolg
Walter