Zitat:
Zitat von luckychris 21
Und bei dem falschen gegen die Mauer gelaufen!
Antwort an die Anfrage:
Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXX,
ich kann Ihnen weder eine Genehmigung zum Nachforschen mit einer Metallsonde noch eine Grabungsgenehmigung erteilen. Grundsätzlich werden in Niedersachsen Grabungs- und Nachforschungsgenehmigungen nur von den Unteren Denkmalschutzbehörden an Fachleute erteilt und dann auch nur unter klar definierten und strengen Auflagen, die das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz vorschreibt. Vorsorglich muss ich Sie darauf hinweisen, dass Ihnen bei einer Zuwiderhandlung eine Anzeige und die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens droht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXXXXXXXXXXX
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Wende Dich ans Amt in Hannover direkt, da wird geholfen.
Oder melde Dich bei Dr. Michael Geschwinde
Stützpunkt Braunschweig
Husarenstr. 75
38102 Braunschweig
Tel.: 05 31 / 12 16 06 - 10
Fax: 05 31 / 12 16 06 - 22
michael.geschwinde@nld.niedersachsen.de
Der kann Dir notfalls weiterhelfen.