Zitat:
Zitat von hemiotti
brauchst aber trotzdem die genehmigung des grundstückseigentümers?
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Selbstverständlich!
Das betreten der Flächen ist eine privatrechtliche Angelegenheit, die nicht in die Zuständigkeit der Denkmalbehörde fällt.
In meiner Genehmigung ist sogar extra ein Hinweis enthalten, das die Genehmigung nicht zum betreten der Flächen berechtigt.
Gruß Michael