Zum Thema "Absperrungen von Grabungen" noch mal ein kleiner Nachschlag, der allgemein gültig ist:
"Die Grabungsstelle muss abgesichert sein. Je nach Situation kann dies vom Absperrband bis zum festen Bauzaun aus Brettern und zu nächtlicher Beleuchtung (An öffentlichen Wegen oder Straßen) reichen.
Auch ein Schild, das Fremden den Zutritt zur Grabung verbietet, ist notwendig".
(UV 3.1.5)
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Willen braucht man. Und Zigaretten!
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