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Alt 06.02.2012, 21:44   #7
Shakerz
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Wenn schon der 6 Jahre alte Thread wiederbelebt wird, dann möchte ich auch mal noch was dazu anmerken: ich kann es verstehen, dass bei Themen wie Waffen u. Fundmunition eine gewisse Hysterie u. Entstetzen bei einem Großteil der Forumsmitglieder entsteht. Dies natürlich zu Recht, weil unlängst bekannt ist, dass Waffen u. Munition im allgemeine (lebens-)gefährliche Gegenstände darstellen u. sich nicht in die Hände von nicht sachkundigen Personen gehören. Nicht verstehen kann ich, warum man bei einem verrosteten K98 o. ä. gleich wieder ein großes Drama losbricht u. mit einem Besitzverbot nach dem WaffenG hausieren gegangen wird. Im Gesetzt ist ganz klar geregelt, was Schußwaffen sind u. was zu deren Besitz, dem Führen, Bearbeiten usw. an Erlaubnisscheinen erforderlich ist. Um eine Schußwaffe im Sinne des WaffG zu sein, ist es erforderlich, daß es dazu bestimmt ist, ein Geschoß durch einen Lauf zu treiben (sinngemäß wiedergegeben). Ein Rostklumpen ist weder dazu bestimmt, noch dazu geeignet, ein Geschoß durch einen Lauf zu treiben. Somit kein Verstoß nach dem WaffG. KWKG fällt ebenfalls aus, da der Kaliber des K98 nicht rein militärisch ist, sondern auch anderweitig Verwendung findet. Klar kann von einer aufgefundenen, total Verrosteten Waffe noch eine Gefahr ausgehen, wenn sich noch Munition darin befindet. Aber mein kleines Statement bezieht sich jetzt mal nur auf die ehemalige Schußwaffe als solche...
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