Zitat:
Zitat von Shakerz
Fazit: handelt es sich augenscheinlich um Schrott (z. B. in zwei Teile gerostet), so sollte man sich keine Sorgen wegen einem Verstoß nach dem WaffG bzw. KWKG machen müssen. Höchstens ein paar lästige Fragen oder auch mal eine Überprüfung, in welchen Zustand sich das Fundstück befindet. Letztendlich wird es aber eine Gratwanderung bleiben, weil nach Auskunft der Sachverständigen äußerlich stark verrostete Schußwaffen im Inneren teilweise in sehr guten Zustand sind u. somit schußfähig gemacht werden könnten.
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Schön, an der richtigen Stelle nachgefragt und ein Ergebnis erhalten.
Auf den von mir zitierten Absatz kann man das Ganze eindampfen, sag ich mal.
...sollte machen müssen...Gratwanderung bleiben... DAS bedeutet ja leider, das es eine endgültige Sicherheit nicht geben kann. Was der Gutachter sagt, das ist noch ein anderes Thema.
Und was die Beamten bei der Hausdurchsuchung mitgenommen haben, das ist dann das nächste Thema. Gut, man bekommt die Sachen zurück. Aber bei den Nachbarn hinterlässt die Aktion bleibenden Eindruck, in der lokalen Presse ist man vielleicht auch unfreiwillig aufgetreten.
Da bleibe ich dabei: Ich würde eine gefundene Schrottwaffe nicht im Internet zur Schau stellen. Sollte ich das Teil legalisieren lassen, kann ich es danach natürlich gern mit Foto und Fundbericht ausführlich vorstellen.
Glückauf!