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Alt 19.02.2012, 01:25   #29
Rotti
Heerführer

 
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Der Casus ist in diesem Falle etwas heikel, da der Durchschnitssondler nach der ersten oberflächlichen Reinigung einer Schußwaffe schwerlich entscheiden kann, ob sich mit dem Fundstück noch irgendetwas "bewerkstelligen" lässt.

Eignet er sich Selbiges also an, hat er mit etwas Pech bereits einen WaffG -Verstoß an der Backe. Wie ja schon angedeutet, sind Fundwaffen oft innerlich noch erstaunlich gut erhalten auch wenn sie von außen aussehen, wie Ars*h und Friedrich.

Ausschlaggebend ist nämlich entgegen landläufiger Meinung nicht die Waffe als Gesamtes, sondern auch einzelne, EWB-pflichtige Teile wie Läufe, Verschlüsse, Schlitten oder KW-Griffstücke. Fernerhin die evtl. noch im Magazin oder Patronenlager befindliche Munition.

Selbst wenn das Schießeisen korrosionsbedingt nicht mehr als Ganzes zum Schießen gebracht werden kann, wäre ja theoretisch eine Verwendung erwerbsscheinpflichtiger Teile in anderem Zusammenhang möglich, unterstellt der Gesetzgeber (nicht ganz zu Unrecht).

Wird der betreffende Finder also z,B. mit dem Fundstück in der Tasche aufgegriffen, hat er zumindest ein Überraschungsei, er hat dann viel Zeit zu rätseln, ob der bestellte Gutachter seine Ansicht über die Unbrauchbarkeit teilt. Über das i.d.R. eingeleitete Ermittlungsverfahren noch garnicht zu reden.

Nicht recht viel anders sieht es aus, wenn der Finder das Teil mit nach Hause oder sonstwohin nimmt und anfängt, es zu zerlegen. Das ist dann unerlaubtes Bearbeiten, i.d.R. mit unerlaubter Herstellung gleichgesetzt, auch vom möglichen Strafrahmen her.

All das muß nicht passieren- kann aber.
Und die Definition von "noch brauchbar" heißt im Zweifelsfalle : "Solange man noch irgendwie ein Projektil durch den Lauf jagen kann, (egal was dabei passiert) ist der Lauf zum Beispiel noch als brauchbar anzusehen.
Und auch eine in allen Farben schillernde korrodierte Patrone ist und bleibt erlaubnispflichtig.

Natürlich ist nicht jeder Sondler zwingend auf eine weiße Weste angewiesen.... Aber ob sich das lohnt?
Eins ist jedenfalls Fakt:
Der finanzielle Aufwand, an eine rote Sammler- WBK zu kommen ist im Vergleich zu möglichen Geld- und/oder Freiheitsstrafen relativ überschaubar.
Sammlerwaffen sind momentan zumeist sehr preiswert und man kann das Ganze Gedöns in puncto Waffenschrott getrost vergessen.

Sich auf Diskussionen mit Behörden einlassen zu müssen, bedeutet schon mindestens einen Fehler gemacht zu haben.
Und dazu daß Leute, die erstmal schlaue Fachvorträge halten wenn sie mit der rostigen Knarre in der Tasche erwischt werden, auf jeder Dienststelle gern gesehen und hoch geschätzt sind, braucht man glaub ich auch nix sagen....


Kleiner Nachtrag wenn wir schon grad bei den Halbwahrheiten sind:
1. as Bundesverfassungsgericht hat 1973 Folgendes festgestellt:

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.

2. Die Kampfmittelräumdienste werden von den einzelnen Ländern zum Zweck der allgemeinen Gefahrenabwehr unterhalten, die daraus entstehenden Lasten regelt das allgemeine Kriegsfolgengesetz. Im Bayern und Hessen gibt es z.B garkeinen staatlichen Kampfmittelräumdienst, sondern staatliche Stellen beaufsichtigen lediglich private Unternehmen (Tauber...)
Generell handelt es sich bei Fundwaffen und Munition um herrenlos gewordenes Gut, eine Fundunterschlagung kann also wohl gerost ad acta gelegt werden.
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Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
die Asche bleibt uns doch!
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