das Einfachste: Frag beim Bauamt, mit was die sich zufrieden geben ...
der lange Weg:
Die Behörde entscheidet auf Basis der Einträge im Grundbuch.
Wa da drinnen steht ist Fakt - nicht die (unter Umständen
) zum eigenen Wohl "geschusterten" Konstrukte
Folglich wird am Schreibtisch auf die offiziellen Eintragungen geschaut.
Kaufvertrag - notariell bekundet - das ist Vorraussetzung für den dann rechtlich verpflichtenden Teil, das auch im Grundbuch eintragen zu lassen.
Und es MUSS eingetragen sein.
Für die Eintragung im Grundbuch muß das Grundstück allerdings auch entsprechend NEU ver- und eingemessen werden. Ohne das trägt Dir a keiner was ein ...
Also Katasteramt, Vermessungsingenieur ... => noch mehr KOHLE ...
... dann wäre da noch der Punkt mit den Grenzabständen und der möglichen Bebauung.
Auch wenn man jetzt z.B. 2 m Grundstücksstreifen auf seiner bis dato in der Grenze stehenden Immobilie dazu bekommen hat - da kann sich immer noch einer gegen ne Aufstockung auflehnen, weil im normalfall Mindestabstand die Traufhöhe zur Grenze ist. (je nach Bundesland allerdings, wie das in Thüringen (
) ist, weiß ich nicht ...)
Dann gibt es in Nds z.B. noch das Nachbarrecht. Da kann man - unter Einhaltung gewisser Abstände - nicht einfach ein Fenster in die Wandseite zum Nachbarn (u. U. bei Grenzbebauung) einbauen. Sichtschutz, Privatspähre etc ...
Gleiches gilt dann allerdings auch für Gauben in höherer Gebäudelage ...
=> es kommt also auch auf die Breite des zu erwerbenden Grundstücksstreifens an ...
=> ein schwerer Fall!
Wenn Du da an den richtigen Schreibtischtäter gerätst, dann gräbt der sämtliche Paragraphen aus, um Dir die Unmöglichkeit Deines Bauvorhabens zu manifestieren ... (
)
Die Kunst ist, einen zu finden der Dir die Ausnahmeregelungen im Gesetzestext aufzeigt
Ob das hier im Forum geklärt werden kann?
... da braucht es zumindest wohl einen vorlageberechtigten Ingenieur, der im Baurecht des besagten Bundeslandes firm ist.
... womit wir wieder beim Eingangssatz des Posts angekommen sind: Frag erstmal beim Bauamt
Gruß
Jörg