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Alt 05.07.2013, 13:11   #3
ogrikaze
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Zitat:
Zitat von Sorgnix Beitrag anzeigen
Wenn Du da an den richtigen Schreibtischtäter gerätst, dann gräbt der sämtliche Paragraphen aus, um Dir die Unmöglichkeit Deines Bauvorhabens zu manifestieren ... ( )
Die Kunst ist, einen zu finden der Dir die Ausnahmeregelungen im Gesetzestext aufzeigt


Ob das hier im Forum geklärt werden kann?
... da braucht es zumindest wohl einen vorlageberechtigten Ingenieur, der im Baurecht des besagten Bundeslandes firm ist.

... womit wir wieder beim Eingangssatz des Posts angekommen sind: Frag erstmal beim Bauamt


Gruß
Jörg
Danke Jörg...ich bin an die richtige geraten
Selbst mein Architekt und der Vermesser sagen sowas haben sie noch nicht gehabt.
Nebenbei gesagt hast Du Recht. Da ich ein ungeduldiger Mensch bin war ich heute auf dem Amt. Dort sitzt jemand der sich nur mit den rechtlichen Dingen Betreff Baulasten beschäftigt. Grundbucheintrag muß sein... Sprich ich muß eine Baulast auf einen Streifen Gelände eintragen lassen, den ich sowieso kaufen will Sonst dauert das wieder ewig Seit Februar schleppt sich das jetzt schon
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Gruß Sven

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