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Alt 23.08.2013, 10:17   #6
BWGuenni
Landesfürst

 
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Auf jeden Fall hast du ein Jahr Gewährleistung (hat nichts mit "Garantie" zu tun).

Erstes halbes Jahr der Gewährleistung muss der Händler nachweisen, dass der Schaden nicht schon beim Verkauf vorhanden war (also erst nach dem Verkauf entstanden ist). Wie soll er das nachweisen....also klarer Fall von Kostenübernahme durch den Händler.

Gruß

Günni
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