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Alt 27.12.2013, 21:12   #6
1_highlander
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Zitat von Lonestar Beitrag anzeigen
Hallo,
was bedeudet denn die Umschrift auf der Münze ?
Nach-dem-Schlus-der-V-Ständ.
Durfte man um nach 17:00 Uhr nicht mehr damit bezahlen ?
Aber mit --NACH DEM SCHLUß DER FÜNFTEN STUNDE-- liege ich doch gewiss falsch, oder ?

Gruß Lonestar
...Mit der vorliegenden und den folgenden zehn Prägungen schloß sich Solms-Greifenstein unaufgefordert dem Frankfurter Münzvertrag der "Fünf Stände" vom 6. April 1693 an. Die "Fünf Stände" waren Kurmainz, Kurpfalz, Hessen-Darmstadt, Hanau und Frankfurt. Diese für die gute Qualität ihrer Prägungen bekannten Münzstände hatten zur Erleichterung des Kleingeldverkehrs die einheitliche Ausprägung der kleinen Nominale beschlossen. Auf die Vorderseite wurde das Wappen des prägenden Standes, auf die Rückseite das jeweilige Nominal und die Umschrift "NACH DEM SCHLUSS DER V STÄND" oder "NACH DEM FRANKFURTER SCHLUSS" gesetzt. Unmittelbar nach dieser Vereinbarung kamen auch Münzen anderer benachbarter Münzherren mit schlechterer Reputation (Isenburg, Leiningen-Westerburg, Sayn-Altenkirchen, Solms-Greifenstein und Solms-Hohensolms) mit dem Hinweis auf den Vertrag in Umlauf. Die Angabe des Frankfurter Münzrezesses sollte deren Akzeptanz erleichtern...
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Gruß Carsten

"Es irrt der Mensch, solang`er strebt."
(Goethe Faust I)

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