WEN würde das nicht interessieren ...
Aber wir sollten mal die weiteren Meldungen abwarten.
Momentan widersprechen sich die Nachrichtenticker z.T. noch ein wenig bzw. warten schon mit Mutmaßungen und eigenen Interpretationen auf.
Fakt ist wohl:
- es wurde was gefunden
- verteilt auf mehrere Fundzeitpunkte
- es wurde der Fund (zwischenzeitlich) "eingelagert"
- dann, nach Zweitfund gemeldet
Und wie es aussieht, vom Grundstücksbesitzer, der momentan ja als erster Anspruchsberechtigter anzusehen ist, eingelagert.
Ob da jetzt schon ne "Unterschlagung" durch die Finder im Spiel ist, verkneifen wir uns mal ...
Das wird sich in den nächsten Tagen zeigen, wie es wirklich abgelaufen ist.
Vorab zum Fundrecht:
... erstes gerichtsfestes Beispiel bietet der Fall des Baggerfahrers aus Lübeck.
(Details suche jeder bitte selbst)
Auf jeden Fall war der der Anlaß, daß z.B. die Bauunternehmer teilw. in ihre Arbeitsverträge aufnahmen, daß die Mitarbeiter in ihrem Auftrage arbeiten und suchen, und dabei gemachte Funde somit auch "im Auftrag" gemacht werden. So wollten sie sich zum anspruchsberechtigten Finder machen, den Mitarbeiter ausbooten ... (
)
ähnlich, wie Sucher im Auftrag des Denkmalamtes bei offiziellen Grabungen (vollkommen korrekt!) nicht als Finder im rechtlichen Sinne sind.
Warten wir mal ab, wo die Quelle des Goldes eigentlich liegt.
Barren haben ja Nummern ...
Gruß
Jörg