Nun, warten wir doch einfach ab, was die Prüfungen ergeben
Demilitarisiert und rechtlich somit einfandfrei, oder ... ??
Für einen Teil scheint es ja zumindest Schriftverkehr bzw. Einverständnisse einer Behörde zu geben ...
Die Frage am Rande:
Natürlich werden Waffen, deren Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei geklärt ist, meist erstmal beschlagnahmt und bis zur Klärung des Sachverhalts bei der Behörde eingelagert. Normaler Vorgang ...
In der Gewichtsklasse eines Panzers allerdings wohl neu ... - da hätte es vielleicht ja auch ne Alternative gegeben ...
Meines Wissens darf man ein beschlagnahmtes Gewehr nach Klärung gern persönlich wieder im Amt abholen.
WAS aber, wenn es z.B. der Panzer ist, dessen "Bergung" ja ziemlich aufwendig war. Bringen die den zurück??
Oder steht der dann im Hof vom Amt zur Abholung bereit??
=>
... die Frage zu diskutieren kann auch gern auf später verschoben werden.
Ist jetzt (noch) nicht wichtig.
Nach Abschluß des Verfahrens schauen wir nochmal ...
Gruß
Jörg