Danke für die Info!
Hmm, bin ja gespannt, ob die sowas unter das Schatzregal fallen lassen, was ich gelinde gesagt eine Frechheit fände!
Hier sollte, sofern der Eigentümer oder wohl eher seine Erben nicht ausfindig gemacht werden können, § 984 BGB gelten.
Viele Grüße,
Günter