Zitat:
Zitat von Duisburger
Bitte vollständig zitieren: "Soviel ich weiß ..."
Wenn ich falsch liege bitte ich um aktuelle Infos!
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kommt drauf an woher du es weisst? der anwalt des beschuldigten spricht von genehmigungen bzw. genehmigungsfreien (da unbrauchbar) waffen etc..
die staatsanwaltschaft behauptet natürlich das gegenteil aber "vermutet" nur.
nach üblichen ablauf sind es solange keine genehmigungspflichtigen "spielzeuge" bis das gegenteil bewiesen ist.