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Alt 29.07.2015, 14:14   #46
dcag99
Heerführer

 
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Zitat:
Zitat von manooo Beitrag anzeigen
Der Finder war doch im Auftrag des Amtes unterwegs. Ich gehe mal davon aus dass er sich verpflichtet hat seine Funde beim Amt abzugeben.

Hätte ein "freier" Sondler die ersten 10 Münzen am Feldrand aufgesammelt und die z.b. ins Fundbüro gebracht sähe die Sache sicher anders aus.

Wahrscheinlich wären dann aber die anderen 210 Münzen aus 1 Meter Tiefe unter dem Baum nicht gefunden worden.

Ich frage mich auch ob es nicht möglich wäre den Eigentümer der Münzen zu ermitteln. Die Plomben und die Beutel sind wohl Eigentum der Reichsbank aber der Inhalt gehört doch dem "Kontoinhaber" oder "Anleger".
Ich stelle mir das vor wie bei einer Geldbombe eines Werttransportunternehmens. Die "Verpackung" gehört der Bank, der Inhalt gehört dem Bankkunden.
Irgendjemand hat sich die Münzen, mal auszahlen lassen, von der
Reichsbank. Eventuell gib es ja noch Aufzeichnungen im Archiv (Kontoauszüge, Auszahlungsbelege) anhand derer sich der Eigentümer ermitteln lässt.

Einen wissenschaftlichen Wert sehe ich auch nicht.
Was den Fund so bedeutend macht ist die Tatsache das Gold und Hakenkreuze darin vorkommen.
Zitat:
"Nach dem Zweiten Weltkrieg hörte die Deutsche Reichsbank offiziell auf zu existieren"
aus Wikipedia

Der Knackpunkt an der Geschichte ist, dass das kleine Schatzregal nur bei herausragenden wissenschaftlichen Wert greift. Da dieser hier (nach allen bekannten Angaben) nciht vorliegt, ist es unerheblich (rein rechtlich) ob du ein lizensierter Sucher bist oder nicht. In den Besitz gelangt der Staat nur über das Schatzregal (ansonsten gilt BGB! "hadrianische Teilung").

aber als lizensierter sondengänger musst du bei ärger eben fürchten, keine lizenz zu bekommen. insofern wird hier schon allein deswegen rechtlich nichts unternommen.

nach kurzer rücksprache bei einem befreundeten golfer und staatsanwalt sieht der die sache genau wie ich .. theoretisch anfechtbar (wahrscheinlich auch praktisch durchsetzbar) nur .. doof ..
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Gruss Matthias
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