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Alt 30.07.2015, 01:39   #47
Drusus
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Zitat:
Zitat von dcag99 Beitrag anzeigen
die grenze zieht hier das BGB. Die Packung Scheine auf dem Gehweg ist eine Fundsache. Das vergrabene Säckchen Gold ein "Schatzfund".
Und das BGB definiert gemäß § 984 einen Schatz als eine bewegliche Sache, die so lange verborgen war, dass sich ihr Eigentümer nicht mehr ermitteln lässt. Geht dann 50:50 an Finder und Grundeigentümer (*).

Ich wiederhole, dass ich keinen Grund sehe, warum bei den Goldmünzen nicht § 984 BGB gelten sollte, da ich den wissenschaftlichen Wert anzweifle. Ferner bin ich der Meinung, dass der Finder vor Gericht gute Chancen auf seine 50% gehabt hätte. Deswegen hat man ihm wohl auch einen höheren Finderlohn zugeteilt, als ihm eigentlich zustünde, damit er wohl nicht auf dumme Gedanken kommt!

Gruß,
Günter

(*) http://dejure.org/gesetze/BGB/984.html
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Quis custodiet ipsos custodes?
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