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Alt 12.08.2015, 13:52   #13
Schneewolf
Heerführer

 
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Ich finde das ganze ist recht einfach zu lösen...

Wenn der Staat meint es sei ein wichtiges Kulturgut, dann sollte da ein Ausfuhrverbot drauf gesetzt werden.
Wer aber sagt denn was nun einen Schutz nötig hat und was nicht?
Ich finde der Staat hat nichts im Privateigentum verloren.

Ich sollte meine Sammlung (VÖLLIG EGAL WAS) dahin verkaufen, wo ich möchte. Sollte der Staat INTERESSE daran haben, dann steht er beim Verkauf an erster Stelle und darf es KÄUFLICH ERWERBEN(UND NICHT ANDERS). Und das ganze dann Bitte zu einem angemessenen Preis, der sich dort orientiert wie er im Normalfall auch gezahlt werden würde.

Nichts mit Sonderpreisen oder enteignen oder oder oder.
Ein ganz reguläres System.

Sollte der Staat es nicht haben wollen, dann hat er meienr Ansicht nach KEIN Recht eine Ausfuhr( Verkauf ins Ausland)zu verhindern oder zu verbieten.

Das geht ganz klar eine Nummer zu weit in die Rechte des Einzelnen.
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Wenn man zwei Stunden lang mit einem Mädchen zusammensitzt, meint man, es wäre eine Minute. Sitzt man jedoch eine Minute auf einem heißen Ofen, meint man, es wären zwei Stunden. Das ist Relativität.

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