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Alt 12.08.2015, 15:00   #14
dcag99
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Zitat von Schneewolf Beitrag anzeigen
Ich finde das ganze ist recht einfach zu lösen...

Wenn der Staat meint es sei ein wichtiges Kulturgut, dann sollte da ein Ausfuhrverbot drauf gesetzt werden.
Wer aber sagt denn was nun einen Schutz nötig hat und was nicht?
Ich finde der Staat hat nichts im Privateigentum verloren.

Ich sollte meine Sammlung (VÖLLIG EGAL WAS) dahin verkaufen, wo ich möchte. Sollte der Staat INTERESSE daran haben, dann steht er beim Verkauf an erster Stelle und darf es KÄUFLICH ERWERBEN(UND NICHT ANDERS). Und das ganze dann Bitte zu einem angemessenen Preis, der sich dort orientiert wie er im Normalfall auch gezahlt werden würde.

Nichts mit Sonderpreisen oder enteignen oder oder oder.
Ein ganz reguläres System.

Sollte der Staat es nicht haben wollen, dann hat er meienr Ansicht nach KEIN Recht eine Ausfuhr( Verkauf ins Ausland)zu verhindern oder zu verbieten.

Das geht ganz klar eine Nummer zu weit in die Rechte des Einzelnen.
naja und genau hier will man mit dem neuen gesetz einen hebel ansetzen, den preis drücken zu können. durch eine unverkäuflichkeit (ins ausland) sinkt der preis zwangsläufig zu dem das land (in welcher form auch immer) diesen dann erwerben kann. man versucht hier also gezielt den markt (für sich gewinnbringend) einzuengen und damit die nachfrage und den preis.

andersrum gelten aber nicht die gleichen kritieren für den staat. er kann jederzeit für sich festlegen, dass Stück XYZ auf einmal nicht mehr kulturschutzwürdig ist und kann es dann auf dem freien markt anbieten. hier gibt es dann eben keinen wirksamen schutz sondern eine rein "moralische" barierre für das land/staat.

und wie weit es mit der moral ist wenn es um geld geht, ist ja bekannt. auch und besonders im staatlichen umfeld.
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Gruss Matthias
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