!!! ABSOLUTES NOGO IS DAS SUCHEN IN UND GENERELL DAS BETRETEN DER DÜNENANLAGEN !!!
Im Prinzip verboten. Im allgemeinen wird, solange man sich nur auf unbestellten Äckern
mit Zustimmung vom Eigentümer bewegt, normalerweise nicht eingeschritten.Aber wie überall der Ton macht die Musik, wird man angesprochen sollte man höflich bleiben und am besten die Landessprache beherrschen.
Allerdings wird in immer mehr Städten und Gemeinden über die APV (algemeen plaatselijk verordening) ein Detektor Verbot erlassen wie z. B. in Oudeschild auf Texel, Nijmegen, Wijchen oder Overloon. In diesen Gemeinden kann es ausreichend sein, wenn man mit einem betriebsbereiten Detektor im Auto erwischt wird, dieser beschlagnahmt, sowie zusätzlich mit empfindlichen Geldstrafen belegt wird.
(Google Suche = "
apv + Ortsname" > "
metaaldetector")
Also zur Sicherheit beim Transport die Batterien entfernen.
In Ausnahmefällen kann örtlichen Amateur Vereinen eine sehr begrenzte Suchgenehmigung erteilt werden.
http://archeologieinnederland.nl/opgravingsvergunning
Sondelverbot in Bereichen in denen während der Kriege Kampfhandlungen stattgefunden haben, wegen Munitionsresten die noch im Boden zu finden sind. Die markierten Gebiete auf der Karte sind Sperrgebiete
http://www.raap.nl/IKME/ikmekaart.html
Ansonsten sollten Funde auch den entsprechenden Behörden gemeldet werden.
"Strandjutten" also das einsammeln von angeschwemmten Fundsachen kann teuer werden, da hier auch Zollaspekte zum tragen kommen. Also wenns in die Hosentasche passt und keiner siehts das du es aufgehoben hast...... Wertvollere Sachen wie zb. einen Container voll mit Kühlschränken oder Wohnwagen
sollten so schnell wie möglich beim Bgm der Fundgemeinde gemeldet werden, da dem Finder ein drittel des Erlöses beim Verkauf zusteht. Allerdings "wer zuerst kommt mahlt zuerst".