Zu dem Thema kann man eine endlose Diskussion starten.
Dreh- u. Angelpunkt bei der Beurteilung des Sachverhaltes ist mit Sicherheit die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die WaSt, laut geltendem Gräbergesetz, tatsächlich Eigentümer der Hinterlassenschaften (Erkennungsmarken) der deutschen Soldaten ist. Ich zweifle daran nicht.
In der Praxis ist es wahrscheinlich nur so, dass der Handel mit den Erkennungsmarken zähneknirschend geduldet wird, da eine tatsächliche Umsetzung des Eigentumsanspruches nur mit viel Aufwand möglich sein wird.
Gruß
S.
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