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Alt 21.08.2016, 13:02   #10
Andi08/15
Heerführer

 
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Sowas ist nicht in Ordnung. Keiner hat irgendein Recht, in den Knochen von gefallenen Soldaten herumzuklauben und deren letzte Habseligkeiten für paar Kröten zu verhökern!
Möge er an dem Essen, was er sich davon kauft, jämmerlich ersticken!
Alles ist verboten, jeder Pups wird verfolgt und jede noch so banale "Ordnungswidrigkeit" wird aufgeblasen bis zum Untergang des Abendlandes, wo es aber wirklich um Ethik und Moral geht, kratzt sich hierzulande keine Sau dran.
Sowas müßte genau so bestraft werden, wie Raubgräberei/Diebstahl an historisch wertvollen Zeugnissen, ebenso teuer und ebensolange wegsperren!
Will aber keiner, weil die gefallenen Soldaten ja alle pöööhse Nazis waren.
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§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!
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