Zitat:
Zitat von clownhoppla
Nicht ganz ohne Diskussionsbedarf...Schlagring ist in Deutschland verboten zu besitzen, meiner wurde damals auch eingezogen...ein Schlagring von 1930
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So sieht es aus...
Waffengesetz
Anlage 2
(zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.3.2
Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;
Gleiches Strafmaß ob es nun ein Schlagring ist oder eine 08.
Für mich zwar völlig unverständlich aber so ist es halt, es ist eine Waffe...
Waffengesetz
Abschnitt 4 - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 51 - 54)
§ 52 Strafvorschriften
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
LG Jörg